Holzminden (red). Im Jahr 2017 wurden bei der Stadt Holzminden 14.000 DM von Form von 14 Geldscheinen zu je einem Nennwert von 1.000 DM als Fundsache abgegeben, die eine Familie in einem Bettbezug, den diese vorher käuflich erworben hatte, fand. Die Stadt Holzminden ist bei ihrer Prüfung in der Funktion als Fundbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei den Geldscheinen nicht um eine Fundsache handelt. Über dieses Ergebnis - dass es ohne Fundsache auch keinen Finderlohn gibt - wurden die betroffenen Parteien von Seiten der Stadt Holzminden unterrichtet.
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