Holzminden (r). Was soll geschehen, wenn ich ohne jede Aussicht auf Besserung schwer erkrankt bin und meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann? Kann ich im Voraus bestimmen, wann ein Behandlungsabbruch erfolgen soll und welche Person meines Vertrauens die Aufgabe und das Recht hat, meinen Vorstellungen Geltung zu verschaffen? In einem Vortrag der Kreisvolkshochschule Holzminden wird der Rechtsanwalt Dieter Hörmann die gesetzlichen Grundlagen erläutern. Anhand einer Musterformulierung wird dargelegt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Praxis verwendet und umgesetzt werden können.
Der Vortrag findet am Mittwoch, dem 6. März 2019 ab 19.00 Uhr im Familienzentrum Drehscheibe in der Sollingstraße 101 in Holzminden statt. Über den Fahrstuhl auf der rechten Hausseite ist die Veranstaltung in der 1. Etage barrierefrei zu erreichen.
Anmeldungen zum Vortrag werden per E-Mail an
Foto: Symbolbild