Holzminden (r). Der heutige Tag (19.März) ist den Gesundheitsämtern gewidmet. So jedenfalls will es das Berliner Robert-Koch-Institut, das als Forschungsinstitut des Bundes die Gesundheit der Bevölkerung im Blick hat. Die Widmung erfolgt in diesem Jahr erstmalig, um die Arbeit der kommunalen Gesundheitsbehörden stärker zu würdigen. 400 Gesundheitsämter gibt es in Deutschland. Deren Aufgaben finden häufig genug unterhalb des öffentlichen Wahrnehmungsradars statt.
Auch das Gesundheitsamt des Landkreises Holzminden in der Böntalstraße 32 rückt nur bei Bedarf in den Fokus einzelner Betroffener. Dabei behalten die Gesundheitsschützer auch bei uns potentielle epidemische Ausbruchsgeschehen wie etwa die alljährliche Grippe oder die jüngst vermehrt aufgetretenen Masernfälle im Hildesheimer Raum im Auge. Sie entscheiden in solchen Fällen über geeignete Maßnahmen und setzen sie gegebenenfalls auch um.
Die Bekämpfung und Eingrenzung drohender Epidemien gehört allerdings zu den noch stärker wahrgenommenen Aufgaben von Gesundheitsämtern. Weniger im Blick sind dagegen die alljährlichen Kita- und Einschulungsuntersuchungen oder die hygienischen Kontroll- und Überwachungsaufgaben in Krankenhäusern, Badeanstalten oder bei ambulanten Pflegediensten. Und nicht zuletzt umfasst das Aufgabengebiet dieser Ämter auch ein vielfältiges Beratungs- und Unterstützungsangebot, sei es für Schwangere und Familien, sei es für chronisch oder psychisch Kranke Menschen und für Menschen mit körperlicher Behinderung.
Was das Gesundheitsamt ganz grundsätzlich von Krankenhäusern oder praktizierenden Ärzten unterscheidet, ist der ganzheitliche Ansatz, der immer die Gesundheit der Gesamtbevölkerung im Blick behält. Ganz entscheidend dafür rücken deshalb vorrangig präventive Aspekte in den Mittelpunkt. Wie viele potentielle Krankheitsfälle und damit verbundene Kosten durch die permanente Vorsorge jährlich verhindert werden, lässt sich nur schwer schätzen. Die Anzahl dürfte aber immens sein.
Im letzten Jahr jährte sich die Kommunalisierung der Gesundheitsämter zum 40-sten Mal. 1977 hatte der niedersächsische Landtag die Aufgaben der Ämter im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform vom Land auf die Kommunen übertragen. Ab dem 1. Januar 1978 wurden sie dann flächendeckend auf Landkreise und kreisfreie Städte übertragen.
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