Holzminden (r). Das Bundesteilhabegesetz soll die Situation Behinderter grundlegend verbessern. Ab 2020 sollen Menschen mit wesentlichen Behinderungen freier entscheiden können, wo sie leben wollen und von wem sie welche Leistungen in Anspruch nehmen. Mehr Selbstbestimmung also und weniger bürokratischer Aufwand. Doch die Neuregelungen ab dem 01. Januar 2020 sind vielfältig und komplex. Damit alle Betroffenen im Landkreis möglichst schnell in den Genuss der Änderungen kommen können, soll eine Informationsveranstaltung im Kreishaus allen Interessierten einen besseren Überblick geben.
Ehrenamtliche Betreuer, Eltern und Interessierte sind am Dienstag, den 16.07.2019 um 14:30 Uhr in den Sitzungssaal des Holzmindener Kreishauses in der Bürgermeister-Schrader Str. 24 eingeladen, sich genauer über die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz zu informieren. Der Nachmittag wird gemeinsam vom Bereich Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe sowie der Betreuungsstelle durchgeführt.
Für Rückfragen können Sie sich gern an Frau Söffge-Kühne, Tel: 0 55 31/707-310, oder Herrn Halgasch, Tel: 0 55 31/707-331, wenden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Foto: Symbolbild