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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
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Landkreis Holzminden (red). Der Landkreis Holzminden hat Verordnungen für drei Naturschutzgebiete erlassen und damit dem aktuell geltenden EU-Recht angepasst. Alle drei Gebiete sind wegen ihrer seltenen Tier- und Pflanzenartenvorkommen besonders schützenswert. Bereits im März hatte der Kreistag beschlossen, den Pöttcher Grund zwischen Dielmissen und Hunzen, große Teile des Hochsollings zwischen Hellental und Silberborn sowie die Lenne mit einigen Nebenbächen unter besonderen Schutz zu stellen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat jetzt die entsprechenden Verordnungen dazu veröffentlicht. 

Alle drei Gebiete stehen schon seit Längerem nach europäischem Recht als FFH-Gebiete (Flora- und Fauna-Habitate) bzw. Vogelschutzgebiete unter besonderem Schutz. Die jetzigen Verordnungen durch den Landkreis setzen die bisherigen europäischen Unterschutzstellungen im Sinne der Natura 2000-Vereinbarungen in nationales Recht um. Aufgegangen in den neuen Naturschutzgebieten sind einige ältere Naturschutzgebiete, in denen das EU-Recht zum Zeitpunkt der Verordnungserstellung noch nicht umgesetzt wurde.

Das kleinste der drei Naturschutzgebiete ist der nur etwa 12 Hektar große „Pöttcher Grund“. Dabei handelt es sich um einen knapp 1.000 Meter langen, scharf eingeschnittenen Bachabschnitt der Hunze unterhalb des Ith-Süd-Westhanges zwischen Hunzen und Dielmissen. In dem bewaldeten Gewässerabschnitt lassen mittlerweile selten gewordene Auenwälder mit Erlen und Eschen und verschiedene Molch- und Fledermausarten finden.

Deutlich großflächiger ist der Bereich im nördlichen Solling, der jetzt zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Das Verordnungsgebiet „Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental" umfasst rund 580 Hektar und erstreckt sich von der Gemeinde Hellental bis nach Silberborn. Sowohl die Wiesengebiete des Hellentales als auch die Hochmoore Mecklenbruch und Torfmoor sowie Teile umliegender Waldgebiete sind in das Naturschutzgebiet mit einbezogen. Neben etlichen seltenen Lebensräumen wie z. B. Hochmoore, Moor- und Auenwälder oder Borstgrasrasen und Magere Flachland-Mähwiesen mit ihren spezialisierten Pflanzenvorkommen sind es hier vor allem auch verschiedene Libellen-, Fledermaus- und Vogelarten sowie Luchs und Wildkatze, die geschützt werden sollen.     

Als drittes Naturschutzgebiet ist schließlich die Bachaue der Lenne von Wangelnstedt bis zur Mündung in die Weser bei Bodenwerder einschließlich ihrer Nebengewässer Flötebach, Hilsbach, Jakobsgraben, Silberborn und Wabach unter Schutz gestellt worden. Auch hier sind es vor allem die gewässerbegleitenden Erlen, Eschen und Weiden mit den artenreichen Hochstaudenfluren, die besonderen Schutz genießen. Einzelne Gewässerabschnitte der Bäche enthalten Kiesbänke, Totholz und Stromschnellen. Diese bieten selten gewordenen Tierarten einen Lebensraum. Das geschützte Gebiet in und um die Lenne umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 113 Hektar.   

Alle Unterschutzstellungen regeln insbesondere zum Schutz der empfindlichsten Lebensräume die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung. Spaziergänger sind vor allem in den Gebieten Pöttcher Grund und Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental gehalten, die ausgewiesenen Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen. Selbstverständlich sind in allen Gebieten die natürlichen Lebensräume von seltenen Pflanzen- und Tierarten möglichst unberührt zu belassen.

Foto: Landkreis Holzminden

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