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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
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Holzminden (ams/red). Das alte „Heyne und Penke Verpackungen GmbH“ – Firmengelände zwischen Sparenbergstraße und Pollmannsgrund soll durch eine Wohnbaufläche ersetzt werden. Genaueres wurde am gestrigen Spätnachmittag, 06. August, bei der stattgefundenen Ausschusssitzung für Bauen, Umwelt, Verkehr und Stadtentwicklung im Ratssitzungssaal der Stadt Holzminden besprochen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen Sparenbergstraße und Pollmannsgrund“ wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt bei der Sitzung vom 28. März gefasst.

Im Bebauungsplan steht genau zusammengefasst, wie das Vorhaben überhaupt aussehen soll. Der Bebauungsplan wurde von der Northeimer Planungsgruppe „Puche“ in Auftrag genommen. Diesen stellte Wolfgang Pehle, Projektleiter der Stadtplanung, während der Ausschusssitzung vor. Zurzeit steht zwischen den beiden Straßen Sparenbergstraße und Pollmannsgrund im südöstlichen Teil des Stadtgebiets Holzmindens noch das Gebäude des Gewerbebetriebs „Heyne und Penke Verpackungen GmbH“. Die Firma wurde jedoch schon vor Jahren nach Dassel verlegt. Das Firmengelände in Holzminden werde daher nur noch anderweitig durch mehrere Mietparteien genutzt und sei zum Teil leerstehend. Nun sei der Plan, dass die Firma PPW Alpha Industriebeteiligungen GmbH dort ein Wohngebiet mit fünf dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern und circa 40 Wohneinheiten errichte. Geplant sei eine Firsthöhe der jeweiligen Gebäude von 14 Metern. Davon sollen drei zum Pollmannsgrund hin und zwei zur Sparenbergstraße hin gebaut werden. Außerdem können Stellplätze geschaffen und die restliche Fläche solle „grünordnerisch“ angelegt werden. Diese können die Bewohner als Freifläche nutzen.

Natürlich diene das zukünftige Wohngebiet vorwiegend dem Wohnen. Allerdings können auch Läden mit einer Verkaufsflächengröße bis zu maximal 200 Quadratmetern genehmigt werden. Allerdings sei hier das Ziel, den Wohncharakter nicht durch ein Übermaß an Geschäften zu stören. Zulässig seien ebenso Schank- und Speisewirtschaften, sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Momentan sei das Plangebiet zu 70 Prozent mit einem großen Hallenkörper bebaut, so steht es im Bebauungsplan. Dies betreffe 7.500 Quadratmeter von den insgesamt 10.180 Quadratmetern. Für das bevorstehende Bauvorhaben müsse dieser Bereich also zurückgebaut werden. Trotzdem werde das neue Wohngebiet aber an alle anderen vorhandenen Leitungen der Versorgungsträger wie Strom, Wasser, Gas und Telekommunikationstechnik angeschlossen. Immissionsschutzrechtliche und abfallrechtliche Aspekte werden hierbei von den zuständigen Behörden berücksichtigt.

Ziel sei es, unter anderem eine harmonische städtebauliche Neuordnung zwischen den Straßen herzustellen. Das Umfeld rund um das ehemalige Firmengelände diene bereits als Wohnanlage und der Gewerbebetrieb könne somit nur als „Fremdkörper“ bezeichnet werden. Daher solle das Firmengebiet durch die Errichtung von Wohngebäuden besser in die bauliche Situation eingegliedert werden. 

Doch jetzt gibt es schon erste Äußerungen und Einwände der Nachbarn des umliegenden Plangebietes. Hans Peter Sawatzki, Anwohner und Eigentümer an der Straße Pollmannsgrund, meldete sich bei der gestrigen Ausschusssitzung zu Wort. Seine Frau und er haben grundsätzlich nichts gegen den Bau weiterer Wohnhäuser im Plangebiet, jedoch seien die 14 Meter der geplanten Wohnhäuser für sie eine „optische, städtebauliche Schieflage“. Die umliegenden Häuser seien alle maximal zweigeschossig und außer zwei Gebäuden mit einer Höhe von 12 und 16 Metern seien alle anderen Häuser deutlich kleiner als die geplanten 14 Meter Neubau. Die Wohnhäuser werden somit nicht nur Licht und Sicht beeinträchtigen, sondern wirken dann wie ein „Burgbereich inmitten eines Dorfes“, erklärte Sawatzki. 

Ein weiteres Problem sei der teilweise sehr steile Hang, der sich im östlichen Teil des Plangebietes, direkt neben dem Wohnhaus der Sawatzkis, befindet. Hier müsse eine optimale und dauerhafte Hangsicherung festgelegt und sichergestellt werden, da der Hang bei Unwetter teilweise drohe, abzurutschen, berichtete der beunruhigte Nachbar. Erst nachdem auf ihrem eigenen Teilbereich des Hanges unerlaubt gerodet wurde, haben die Besitzer von dem Bauvorhaben erfahren.

Ein weiterer zu beachtender Punkt sei, dass dem Ehepaar ein kleiner Teil der Straße zur Einfahrt des Firmengeländes hin gehöre. Hier fordere das Ehepaar die Stadt auf, dem Paar also ein gutes Angebot zur Nutzung dieses Bereiches zu machen. 

Weiterhin stellen die Umsorgenden Anwohner die Forderung einer Überarbeitung des Bebauungsplanes. Ansonsten sehe Sawatzki eine deutliche wirtschaftliche Entwertung seines Grundstückes, sowie die Beeinträchtigung von Sicht und Licht.

Der einstimmig empfohlene Bebauungsplan werde jedoch noch geprüft, da die Vorschriften der niedersächsischen Bauordnung einzuhalten seien. Der Bauherr könne also noch Änderungen des Bauplans vorführen, welche im Baugenehmigungsplan anschließend geprüft werden, erklärte Baudezernent Jens-Martin Wolff.

Fotos: ams, Hans Peter Sawatzki

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