Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Holzminden (r). Bereits Ende Juni hatte der Landkreis Holzminden in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass für die Erstattung angemessener Wohnkosten an hilfebedürftige Menschen nach derzeitiger Rechtssprechung ein neues sogenanntes „schlüssiges Konzept“ vorliegen muss. Ein solches hat der Landkreis in Auftrag gegeben, das beauftragte Unternehmen ermittelt dafür bei den Vermietern die momentanen Mietwerte. Alle Vermieter haben bis zum 31.08.2019 noch Gelegenheit, die Mietwerterhebung im Landkreis Holzminden aktiv zu unterstützen und dazu einen anonymisierten Fragebogen ausgefüllt an das mit der Erstellung des Konzeptes beauftragte Hamburger Forschungsinstitut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH zurückzuschicken.

Entsprechende Anschreiben sind seit Mitte Juli versandt worden, allen Vermietern müsste der Fragebogen der Erhebung mittlerweile zugegangen sein. Das Forschungsinstitut F+B und der Landkreis Holzminden streben nach wie vor an, eine möglichst umfassende und feingliedrige Übersicht über das Mietpreisniveau in den unterschiedlichen Gemeinden des Landkreises zu bekommen. „Deshalb möchte ich nochmals die Bitte an alle Vermieter richten, ihre ausgefüllten Fragebögen bis zum 31.08.2019 an das Forschungsinstitut F+B zurückzugeben und so eine Mietpreiserhebung zu unterstützen“, erklärt Josef Krekeler, Bereichsleiter beim Landkreis für Allgemeine soziale Leistungen. Bei allgemeinen Rückfragen können sich die Vermieterinnen und Vermieter direkt an die Kreisverwaltung Holzminden, Bereich Allgemeine soziale Leistungen, Tel. 0 55 31 / 707 - 304 wenden. Bei inhaltlichen Rückfragen stehen die Mitarbeiter von F+B telefonisch unter 0 40 / 28 08 10-0 zur Verfügung.

Foto: Symbolbild

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255