Landkreis Holzminden (red). Was ist, wenn mir etwas passiert und ich nicht mehr in der Lage bin, etwas zu entscheiden? Diese Frage stellen sich Jüngere in der Regel seltener, bei Menschen jenseits der 60 taucht sie dagegen schon häufiger einmal auf. Dabei kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit ganz unabhängig vom Alter sehr schnell dazu führen, dass die Verantwortung für einen selbst von jemand anderem übernommen werden muss. Die Vorsorgevollmacht kann dabei helfen, dass dann auch alles im von einem selbst gewollten Sinn geschieht. Doch wofür genau ist sie gut?
Häufig werden Vorsorgevollmacht und die ebenfalls wichtige Patientenverfügung miteinander verwechselt. Bei letzterer handelt es sich um eine direkte Anweisung an den Arzt oder die Ärztin, ob und welche lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn keine Heilungschancen mehr bestehen. Im Gegensatz dazu regelt die Vorsorgevollmacht ganz grundsätzlich, wichtige Angelegenheiten auf eine Vertrauensperson zu übertragen, falls die eigenen Fähigkeiten aufgrund einer schweren Beeinträchtigung dazu nicht mehr ausreichen. So ermächtigt die Vollmacht beispielsweise im medizinischen Bereich, Gespräche mit dem Arzt zu führen oder auch medizinische Entscheidungen im Krankheitsfall zu treffen. Darüber hinaus jedoch regelt sie auch all jene Dinge des Alltags, bei denen es sich um Rechtsgeschäfte handelt und die einer Unterschrift bedürfen. Etwa, wenn Anträge bei der Krankenkasse oder beim Sozialamt gestellt werden müssen. Oder, wenn es darum geht, ein Zeitungsabo bzw. eine Vereinsmitgliedschaft zu kündigen. Die Vorsorgevollmacht verschafft in den meisten Fällen da, wo es einer rechtsverbindlichen Unterschrift bedarf, entsprechenden Handlungsspielraum für einen/eine Bevollmächtigte(n). Nur Banken und Grundbuchämter verlassen sich bei Vorgängen, die sie betreffen, lieber auf eigene Formulare. Selbst eine notarielle Beglaubigung hilft in solchen Fällen selten.
Große Unsicherheit herrscht aufgrund vieler rechtlicher Neuregelungen derzeit offenbar darüber, ob alte Vorsorgevollmachten noch gültig sind. In dieser Hinsicht kann Frank Halgasch von der Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden jedoch beruhigen. „Nur weil eine aktualisierte neue Fassung eines für besonders rechtssicher erachteten Vollmachtformulars herausgegeben worden ist, heißt das nicht, dass die alten hinfällig sind“, stellt Halgasch klar. Denn schließlich könne niemand - auch kein Gericht - davon ausgehen, dass jemand, der vor zehn Jahren eine Vollmacht ausgestellt habe, ständig alles aktualisiere. „Zumal wir ja auch Fälle haben, bei denen Menschen auch dement werden“, ergänzt sein Kollege Frank Samse. Wer kann, sollte jedoch von Zeit zu Zeit noch einmal einen Blick auf die Vollmacht werfen, um zu überprüfen, ob die Entscheidungen so noch Bestand haben sollen.
So hilfreich eine Vorsorgevollmacht auch sein mag, um alle wichtigen Entscheidungen im Bedarfsfall von jemand Vertrautem erledigen zu lassen, so entscheidend ist dabei aber auch, ob Der- oder Diejenige dafür auch wirklich geeignet ist. Der 18-jährigen Enkelin oder dem netten Nachbarn eine solche Vollmacht zu erteilen, stellen in der Regel keine gute Lösung dar. „Eine Vorsorgevollmacht zu übernehmen, bedeutet, ein hohes Maß an wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung für jemanden auszuüben“, stellt Elke Quecke, die in der Landkreis-Betreuungsstelle für die Stadt Holzminden einschließlich aller Sollingorte zuständig ist, klar. Wer niemanden kenne oder auch Zweifel an der Loyalität von Angehörigen habe, solle besser auf eine gesetzliche Betreuung vertrauen. „Missbrauch oder schwere Fehlentscheidungen sind da praktisch ausgeschlossen“, betont Quecke, Denn solche Betreuer*innen würden ständig kontrolliert, ob deren Entscheidungen auch im Interesse des Betreuten sind. Das Team der Betreuungsstelle gibt im Übrigen zu dem Thema gern auch unter der Telefonnummer 0 55 31 – 707 331 Auskunft oder steht für einen Termin zur Verfügung.
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