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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Niedersachsen (red). An öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen findet ab dem kommenden Montag (16.03.2020) kein Unterricht statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18.04.2020 gelten. Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15.04.2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden. Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18.04.2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.

Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium an Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat über die Niedersächsische Landesschulbehörde die Maßnahmen an die rund 3.000 Schulen in Niedersachsen kommuniziert. Zudem werden die örtlichen Jugendhilfeträger, die Kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, das Katholische Büro Niedersachsen, die Konföderation ev. Kirchen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen informiert.

„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“

Die Betriebsuntersagung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege hat keinen Einfluss auf Finanzhilfezahlungen. Für die Schulen bedeutet die Maßnahme, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.

Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort.

Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in Sondererlassen informiert. „Keiner Schülerin und keinem Schüler wird ein Nachteil entstehen. Wir stellen uns so auf, dass unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können.

Diese Szenarie sehen vor, dass Maßnahmen für den Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, einzelner Schulen bis hin zu allen Schulen in Niedersachsen berücksichtigt werden. Dabei werden je nach Szenario auch einzelne Prüfungstermine verschoben. Selbstverständlich werden Lösungen gefunden, die jedem Prüfling die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ermöglichen.“

Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.

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