Holzminden (red). Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie verhängten Kontakteinschränkungen und der immer weiter steigenden Infektionszahlen sieht sich die Stadt Holzminden gezwungen, die Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
„Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass in den Straßen der Stadt Holzminden durch Baustellen über unabsehbare Zeit zusätzliche Verkehrsbehinderungen und unter Umständen Gefahrenpunkte entstehen“, so das Dezernat IV – Bauen und Stadtentwicklung.
Betroffen von dieser Anordnung sind ausschließlich planbare und verschiebbare Baumaßnahmen von längerer Dauer. Notstandsmaßnahmen zur Behebung von Rohrbrüchen oder Kabelschäden sind ausdrücklich davon ausgenommen. Auch das Verlegen von Hausanschlüssen für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation sei auf Antrag weiterhin grundsätzlich möglich. Die Anträge würden im Einzelfall nach Art und Umfang der Baumaßnahme bewertet und soweit möglich genehmigt, so die Stadt Holzminden. Diese Anordnung gilt ab sofort zunächst bis einschließlich 19. April 2020.
„Eine Verlängerung ist möglich. Wir bitten um Verständnis für diese in der aktuellen Lage unumgängliche Maßnahme“, so die Stadt Holzminden.