Holzminden (red). Was soll geschehen, wenn ich ohne jede Aussicht auf Besserung schwer erkrankt bin und meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann? Kann ich im Voraus bestimmen, wann ein Behandlungsabbruch erfolgen soll und welche Person meines Vertrauens die Aufgabe und das Recht hat, meinen Vorstellungen Geltung zu verschaffen? In einem Vortrag der Kreisvolkshochschule Holzminden wird der Rechtsanwalt Dieter Hörmann die gesetzlichen Grundlagen erläutern. Anhand einer Musterformulierung wird dargelegt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Praxis verwendet und umgesetzt werden können. Der Vortrag findet am Mittwoch, dem 8. November 2017 ab 19.00 Uhr im Familienzentrum Drehscheibe in der Sollingstraße 101 in Holzminden statt. Über den Fahrstuhl auf der rechten Hausseite ist die Veranstaltung in der 1. Etage barrierefrei zu erreichen. Anmeldungen zum Vortrag werden unter Telefon 05531 707-224 bzw. per E-Mail an
Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Das könnte Sie auch interessieren
Heute: Kinder wollen (k)eine Grenze - Vortrag über Grenzen für Kinder – und für jene, die sie setzen dürfen