Holzminden (red). Seit dem 20. April gilt die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona- Virus in Niedersachsen. Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Holzminden weist darauf hin, dass damit auch die Regelungen zur Notbetreuung in Kitas teilweise neu formuliert wurden. In die Notbetreuung aufgenommen werden sollen „Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig“ ist, heißt es in den Ausführungen des Kultusministeriums an die Jugendämter.
So können etwa die Bereiche Energieversorgung (z.B. Strom- und Gasversorgung), Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Ernährung und Hygiene (Produktion, Handel und Transport), Informationstechnik und Telekommunikation (insbesondere Aufrechterhaltung der Netze), Bank- und Finanzwesen (z.B. zur Sicherstellung der Bargeldversorgung), Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur und ÖPNV), Abfallentsorgung sowie Einrichtungen zur Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein.
Dabei gilt aber wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Matthias Moersener, Leiter des Amtes für Jugend und Familie bei der Stadt Holzminden, weist darauf hin, dass unter Berücksichtigung der vom Kultusministerium vorgegebenen Rahmenbedingungen die Kapazitäten für Notbetreuungsangebote in den Kitas und Horten bald erschöpft sein könnten.
„Wir haben vollstes Verständnis für die große Not vieler Familien, die nun nach über 5 Wochen Kita- und Schulschließung am Rande Ihrer Möglichkeiten angekommen sind. Dennoch lautet aus den gegebenen Gründen unser dringender Appell an alle, die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt und dann auch nur in dem absolut notwendigen Umfang.“
In einer Pressemitteilung des Kultusministers vom 21. April zur Notbetreuung in Kitas wurde nun auch nochmal erläutert, dass eine Erweiterung der Notbetreuung nur schrittweise zu realisieren ist und dass es sich bei der angekündigten Schließung der Kitas „bis zu den Sommerferien um einen Planungszeitraum handelt, der keineswegs in Stein gemeißelt ist. Eine Entscheidung, wie es weitergeht bei den Kitas, wird etwa alle zwei Wochen in Anbetracht der Infektionslage neu bewertet. Der Infektions- und Gesundheitsschutz hat Vorrang“, heißt es dort weiter.
Familien, die eine Notbetreuung für ihre Kinder in Holzminden dringend benötigen, wenden sich weiterhin an die Kita, in der ihr Kind normalerweise betreut wird. Grundsätzlich entscheidet der Träger der Einrichtung darüber, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Stadt Holzminden. Fragen beantwortet das Amt für Jugend und Familie unter 05531/959247. Sollten Eltern nicht zu den genannten Berufszweigen gehören, sie oder ihre Kinder aber dennoch durch den Wegfall von Betreuung und Schule besonders hart getroffen werden, besteht die Möglichkeit einer Härtefallentscheidung. Anfragen diesbezüglich sollten direkt an die Stadt Holzminden gerichtet werden. Für die Notbetreuung von Schulkindern ist übrigens weiterhin die jeweilige Schule zuständig, die laut Verfügung eine Betreuungszeit nach den gleichen Kriterien in der Zeit von 8 bis 13 Uhr anzubieten hat.