Holzminden (red). Was soll geschehen, wenn ich ohne jede Aussicht auf Besserung schwer erkrankt bin und meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann? Kann ich im Voraus bestimmen, wann ein Behandlungsabbruch erfolgen soll und welche Person meines Vertrauens die Aufgabe und das Recht hat, meinen Vorstellungen Geltung zu verschaffen? In einem Vortrag der Kreisvolkshochschule Holzminden wird Rechtsanwalt Dieter Hörmann die gesetzlichen Grundlagen erläutern. Anhand einer Musterformulierung wird dargelegt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Praxis verwendet und umgesetzt werden können.
Der Vortrag findet am Mittwoch, den 30. September 2020 ab 19.00 Uhr in der Oberschule in Bodenwerder, Eingang Schulstraße statt. Die Kursgebühr ist an der Abendkasse zu zahlen. Anmeldungen für den Vortrag sind vorab erforderlich über die E-Mail-Adresse