Holzminden/Boffzen (red). Einem 59 Jahre alten Angeklagten wird vor dem Landgericht Hildesheim Gefährliche Körperverletzung, besonders schwere Vergewaltigung, schwere Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Gemäß der Anklage wird dem Mann vorgeworfen zwischen dem 31.12.2013 und dem 03.06.2017 drei Straftaten zum Nachteil seiner früheren Ehefrau, mit der er mehr als 20 Jahre verheiratet war und von der er etwa seit dem Jahr 2014 endgültig getrennt war, begangen zu haben.
Am 31.12.2013 soll er noch in der gemeinsamen Wohnung in Boffzen einen Stuhl nach der Frau geworfen und sie hierbei an der Schulter getroffen haben. Im Frühling 2016 habe er sie dann in ihrer neuen Wohnung in Holzminden aufgesucht, sie dort gepackt und gefesselt. Anschließend soll der Angeklagte die Frau auf besonders schwere Art vergewaltigt haben.
Am Abend des 03.06.2017 soll er erneut zur Wohnung der Frau gekommen sein, wo der Angeklagte sie wiederum gefesselt und fixiert haben soll. Im Anschluss soll er seiner Ex-Frau dann mit einem Bunsenbrenner Brandverletzung an diversen Körperstellen, unter anderem auch im Gesicht, zugefügt haben.
Der Fall wird ab dem 7. Januar verhandelt.