Holzminden (red). In Sachen Klimaschutz gelingt es dem Landkreis Holzminden, Schritt für Schritt zeitgemäßere Wege zu gehen. Besonders, was die betriebliche Mobilität betrifft, hat sich in den letzten zwei Jahren mithilfe von Fördermitteln des Bundesverkehrsministeriums eine Menge getan. Der Fuhrpark wurde durch die Anschaffung drei neuer Dienstwagen mit alternativen Antrieben und fünf neue Dienstfahrräder modernisiert. Damit letztere auch zeitgemäß abgestellt werden können, sind jetzt neu installierte, überdachte und verschließbare Abstellplätze in Betrieb genommen worden.
Die neuen Fahrradeinhausungen, wie der bautechnische Fachbegriff lautet, stehen natürlich nicht nur den Dienstfahrrädern und -pedelecs zur Verfügung. Auch die Mitarbeitenden sollen sie möglichst häufig nutzen, schließlich ist der umweltschonende und gesundheitsfördernde Drahtesel prinzipiell das beste Fortbewegungsmittel, wenn die zu bewältigende Entfernung es zulässt. Und auch die Besucher und Besucherinnen müssen sich künftig nach ihrem Aufenthalt in der Kreisverwaltung nicht länger auf einen nassen Sattel setzen, falls es geregnet hat. Ein paar Meter weit vom Haupteingang in der Bürgermeister-Schrader-Straße entfernt gibt es nun auch einen modernen, holzverschalten Unterstand, wo die Fahrräder abgestellt und gesichert werden können.
Was sich nach einer Nachmittagsarbeit eines geschulten Schreiner bzw. Schlosserteams anhört, ist bei genauerer Sicht durchaus eine aufwändigere Angelegenheit. Die zwei Unterstellplätze für den Fuhrpark und die Räder der Mitarbeitenden sind nämlich mit Licht und Stromanschlüssen für das Aufladen der Pedelecs ausgestattet. Die mit einem speziellen Schließsystem ausgestatteten Türen bieten für die abgestellten Räder einen guten Schutz und ermöglichen allen Verwaltungsangehörigen einen schnellen und unkomplizierten Zugang. Alle drei Dächer wurden überdies mit langlebigen, ökologisch nachhaltigen Dachbepflanzungen erstellt.
„Damit haben wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung klimafreundlichere Mobilität vollzogen“, freut sich Dr. Linda Hartmann, Klimaschutzmanagerin im Landkreis Holzminden. Die fertiggestellten Fahrradstellplätze in Verwaltung nimmt sie zum Anlass, noch einmal auf die besonders günstige Situation für Unternehmen hinzuweisen, in solche Maßnahmen zur betrieblichen Mobilität zu investieren. „Die Kraftstoffkosten steigen, während klimaschonende Maßnahmen stark gefördert werden“, gibt Hartmann zu bedenken. „Der Landkreis wird auch weiterhin daran arbeiten, dass wir den notwendigen und selbst gesteckten Klimaschutzzielen näherkommen“, unterstreicht sie.
Diese Unterstützung von Bund und Ländern gibt es für Unternehmen im Moment:
1. Der Kauf oder das Leasing von reinen Elektroautos wird mit bis zu 6.000 Euro vom Bund bezuschusst. Die Hersteller gewähren darüber hinaus eine Prämie von bis zu 3.000 Euro. Anträge können elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Hier findet sich auch eine Liste mit den förderfähigen Fahrzeugmodellen. Berechtigt für die Antragstellung sind neben Unternehmen übrigens auch Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
2. Eine finanzielle Förderung für notwendige nichtöffentliche Ladeinfrastruktur (Ladesäulen und Wallboxen) können Unternehmen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragen. Dafür stellt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderhöhe beträgt in Abhängigkeit der gewählten Ladeinfrastruktur bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Planungs- und Beratungskosten sowie der Netzanschluss sind ebenfalls förderfähig. Außerdem ist die Errichtung von Solaranlagen und Pufferspeicher förderfähig, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Errichtung von einem oder mehreren Ladepunkten stehen. Die Frist zur Antrageinreichung des ersten Förderaufrufs endet am 31.03.2021.
3. Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen können auf eine spezielle Förderung aus dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ zurückgreifen. Gefördert werden die Beschaffung reiner Elektroneufahrzeuge und der Aufbau von Ladeinfrastruktur. Leasing oder Mietkauf ist nicht förderfähig. Das Förderprogramm vom Bundesumweltministerium hat noch eine Laufzeit bis 2022 und ein Volumen von 200 Mio. Euro. Art und Umfang der staatlichen Förderung variieren in Abhängigkeit des Beihilferechts. Dabei sind für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners grundsätzlich die Mehrkosten förderfähig. Anträge können bis zum 01.03.2021 gestellt werden. Weiterführende Informationen stehen bereit unter: https://www.erneuerbar-mobil.de