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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Holzminden (lbr). „Ich würde mir einfach mehr Solidarität in dieser Zeit wünschen. Wir haben es in Zeiten des Lockdowns schwer genug“, erklärt Ivonne Timmermann. Sie betreibt das Geschäft Lieblingsstücke in der Holzmindener Fußgängerzone, welches aufgrund des anhaltenden Lockdowns derzeit geschlossen ist. Ihren einzigen Umsatz erzielt sie derzeit über Online-Bestellungen ihrer Kundschaft. 

Kurz vor Weihnachten im Jahr 2020 ereigneten sich nun der Vorfall, der Familie Timmermann bis heute beschäftigt. „Über Facebook oder Whatsapp konnten Kunden noch bei meiner Frau bestellen und sie wollte dann noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest alles an die Kunden ausliefern. Zu diesem Zweck stand sie mit ihrem Fahrzeug in der Fußgängerzone vor ihrem Geschäft um noch schnell die ganzen Artikel zu verpacken und in ihr Auto zu laden. Währenddessen hatte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes nichts Besseres zu tun, als meiner Frau einen Strafzettel zu verpassen. Obwohl das Fahrzeug meiner Frau eine Beschriftung hat, an der man leicht erkennen kann, dass das Fahrzeug zu ihrem Geschäft gehört“, erklärt Udo Timmermann. Zudem sei das Fahrzeug auch mit dem Namen des Geschäfts beschriftet. 

30 Euro sollen Zimmermanns nun an die Stadt zahlen, da das Be- und Entladen lediglich in der Zeit von 6 Uhr bis 10.30 Uhr und von 18.30 Uhr bis 20 Uhr gestattet sei. „Was mich an der ganzen Angelegenheit so aufregt, sind nicht die 30 Euro. Darüber reden wir hier gar nicht. Aber das mangelnde Verständnis aller Behördenmitarbeiter macht mich richtig sauer“, so Udo Timmermann. Es sei die Solidarität und das Miteinander in dieser schwierigen Zeit was die Familie in Holzminden vermisse. Zudem seien sie nicht alleine. Auch andere Geschäfte, Cafés und Restaurants in der Fußgängerzone seien derzeit in der gleichen Lage. Auch ihnen bleibe lediglich das Liefergeschäft. Da müsse man in dieser Zeit doch eine Ausnahme für die Geschäfte vor Ort machen können. 

Unsere Redaktion hat beim Ordnungsamt in Holzminden nachgefragt, ob man in Zeiten der Pandemie nicht eine andere Lösung finden könne. „Es ist nicht so einfach. Wir können nicht einfach ein Bundesgesetz außer Kraft setzen“, erklärt Kathrin Ostrowski vom Ordnungsamt Holzminden. Zudem sei es nicht so, dass sich die Beamten vom Ordnungsamt auf die Lauer legen und sofort den Strafzettel zücken. Die Mitarbeiter habe erst noch eine Runde gedreht und als der Wagen nach Fünfzehnminuten noch immer in der Fußgängerzone stand, ohne geöffneten Kofferraum oder ähnliches reagierte die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. „Ist es beispielsweise ersichtlich, dass gerade be- oder entladen wird ist es eine Ermessensfrage“, so Ostrowski. „Wir bestreiten nicht, dass die Schließung des Einzelhandels und die damit verbundenen Verluste eine ganz erhebliche Belastung bedeuten, jedoch führen diese Umstände nicht dazu, dass unabhängige rechtliche Regelungen außer Kraft gesetzt werden“, ergänzt sie.

Man könne den Geschäftsleuten auch nicht generell während des Lockdowns erlauben vor ihrem Geschäft zu parken. „Wo zieht man die Grenze? Manche können vielleicht nicht direkt davor parken, weil es zu eng ist, dort eine Bank oder ein Schaukasten steht. Außerdem müssen wir garantieren, dass die Rettungswege frei bleiben“, erklärt die Leiterin des Ordnungsamtes.

Bürgermeister Jürgen Daul verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Stadt für das ganze Jahr 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für den Bereich Warenauslage/Werbung und den Außenbereich der Gastronomie verzichtet wurde und dies auch im Jahr 2021 angestrebt werden, um die Geschäftstreibenden zu unterstützen.

Eine Lösung des Lieferproblems wären des Lockdowns gibt es jedoch derzeit in Holzminden nicht.

Foto: red

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