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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Hannover (red).  In der Nacht zum Donnerstag wurde eine Fähe des Herzlaker Rudels abgeschossen, wie das Umweltministerium gestern mitteilte. Wie Minister Lies gestern Abend öffentlich darlegte, lag anscheinend eine Abschussgenehmigung für den Rüden des Rudels vor. Nun wurde jedoch die Fähe geschossen. „Wir sind hier nicht im Wilden Westen, wo nach Gutdünken Wölfe abgeschossen werden, bis man den richtigen Wolf irgendwann trifft. Diesen Eindruck erweckt jedoch das Umweltministerium, indem es geheime Abschusslisten von Wölfen führt. Wir fordern das Umweltministerium auf, die Abschussgenehmigungen endlich öffentlich zu machen und transparent darzulegen, weshalb einzelne Wölfe entnommen werden sollen“, fordert Dr. Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. 

Der Wolf ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus. 

„Wir wissen nicht, wie dieser Abschuss sich auf die Rudelstruktur auswirken wird, denn ein Elternpaar bleibt meist lebenslang zusammen und besetzt gemeinsam ein Revier. Darin dulden sie außer ihrem eigenen Nachwuchs keine anderen Wölfe. Sollte es sich um die Leitwölfin gehandelt haben, so war sie zu dieser Jahreszeit vermutlich trächtig. An dieser Stelle wird es nun tierschutzrechtlich schwierig“, so Dr. Buschmann weiter. ###

Der NABU Niedersachsen fordert das Umweltministerium weiterhin auf, vermehrt auf Herdenschutzmaßnahmen statt auf Wolfsabschuss zu setzen. An flächendeckendem, fachgerechtem Herdenschutz in Wolfsgebieten führt kein Weg vorbei.

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