Landkreis (red). Aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn (DB Netz AG) muss der Fahrplan der Linie RB 84 „Egge-Bahn“ am Sonntag, 21. März, angepasst werden. Der Streckenabschnitt zwischen Holzminden und Kreiensen wird mit einem Schienenersatzverkehr mit Bussen bedient.
Von Paderborn nach Kreiensen
Von Paderborn bis Holzminden fahren die Züge nach dem Regelfahrplan. Der Streckenabschnitt von Holzminden bis Kreiensen wird mit Bussen bedient. Die Busse starten in Holzminden zur Minute 29, so kann Kreiensen zur gleichen Ankunftszeit wie die der regulären Zugverbindungen (zur Minute 32) erreicht werden. Fahrgäste, die vor Holzminden zusteigen und deren Fahrtziel Stadtoldendorf oder Kreiensen ist, haben (mit Ausnahme einer Fahrt) in Holzminden einen Aufenthalt von 35 Minuten.
Von Kreiensen nach Paderborn
Der Streckenabschnitt von Kreiensen bis Holzminden wird mit einem Ersatzverkehr mit Bussen bedient. Die Busse starten in Kreiensen zur Minute 23 und somit zur gleichen Zeit wie die Abfahrt der regulären Zugverbindungen. Holzminden wird zur Minute 26 erreicht und somit 30 Minuten später als die Ankunft der regulären Zugverbindungen. Von Holzminden bis Paderborn fahren die Züge nach dem Regelfahrplan. Fahrgäste, die ab Kreiensen oder Stadtoldendorf den Ersatzverkehr und ab Holzminden die regulären Zugverbindungen nutzen, haben in Holzminden einen Aufenthalt von 35 Minuten.
Der letzte Bus des Schienenersatzverkehrs startet in Kreiensen um 22:41 Uhr und fährt bis zur Haltestelle Höxter Rathaus (Ankunft um 00:06 Uhr). Die Fahrgäste werden gebeten zu beachten, dass bei dieser letzten Verbindung der Bus in Holzminden und Höxter-Lüchtringen nur zum Ausstieg hält.
Haltestellen der Ersatzbusse
Kreiensen - Haltestelle „Bahnhof“
Stadtoldendorf - Haltestelle „Bahnhof“
Holzminden - Haltestelle „Bahnhof“
Höxter-Lüchtringen - Haltestelle „Bahnhof“
Höxter Rathaus - Haltestelle „Bahnhof/Rathaus“
Der Ersatzfahrplan ist auf der Homepage der NordWestBahn unter www.nordwestbahn.de verfügbar und in den digitalen Auskunftsmedien www.bahn.de abrufbar.
Wir weisen darauf hin, dass in den Zügen der NordWestBahn die Verpflichtung gilt, eine medizinische Maske (OP-Maske, Maske des Typs FFP2 oder KN95/N95 ohne Ventil) zu tragen. Diese Pflicht gilt auch beim Betreten des Bahnhofs-geländes, an den Ersatzhaltestellen sowie in den Ersatzbussen. Auf unserer Homepage informieren wir immer aktuell, was es im Zusammenhang mit dem Coronavirus bei Fahrten in den Zügen der NordWestBahn zu beachten gibt unter www.nordwestbahn.de/corona