Holzminden (lbr). Der Streit zwischen der Feldwegeinteressentschaft und dem Tierschutzverein Holzminden-Höxter hält an - die Fronten weiterhin verhärtet. Die Klage der Interessenschaft gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt Holzminden liegt beim Verwaltungsgericht und die Zeit verstreicht. Doch der Tierschutzverein setzt sich weiterhin für das Tierheim am Allernbusch ein und will nun Klage gegen die Ablehnung des Antrags auf Sondernutzung einreichen.
Da nach wie vor die Baulast zum Wegerecht für den Betrieb des Tierheimes verwehrt wird, entschloss sich der Verein im Dezember 2020 dazu, als ordentliches Mitglied der Feldwegeinteressentschaft (IG) einen Antrag auf Sondernutzung, gemäß Realverbandsgesetz, bei der IG zu stellen. Ein viertel Jahr später, erhielt der Tierschutzverein die Antwort, und zwar die Ablehnung des Antrags. Im Gespräch mit unserer Redaktion berichtete der Vorsitzende der IG Friedrich Schütte ebenfalls, dass sie den Antrag aus den bereits bekannten Gründen abgelehnt haben. „Die IG begründet ihre Ablehnung mit Argumenten aus dem Baurecht und dem Naturschutz“, erklärt der Tierschutzverein. Die IG müsse jedoch in dieser Sache die Nutzung des Weges und die damit verbundene Beanspruchung bewerten und abwägen. „Da unser Vorstand sowie unsere Berater die Begründungen zur Ablehnung als ermessensfehlerhaft sehen und mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, hat sich der Vorstand des Tierschutzvereines dazu entschieden, Klage gegen diese Ablehnung einzureichen“, erklärt der Vorstand des Tierschutzvereins Holzminden-Höxter.
Der Tierschutzverein habe mehrfach angeboten für Kosten die durch Verschleiß oder die Verkehrssicherungspflicht entstehen, aufzukommen. Zudem erklären sich die Tierschützer weiterhin gesprächsbereit. „Wir finden es nach wie vor sehr bedauerlich, dass die gemeinsamen Gespräche von der IG eingestellt wurden“, so der Vorstand des Tierschutzvereins.
Zum Hintergrund: Der Verein stellte bei der Feldwegeinteressenschaft im März 2019 einen offiziellen Antrag auf Wegerecht. Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung abgelehnt. Die Interessenschaft habe Bedenken, dass Feldwege zugeparkt und stark befahren werden könnten. Zudem gäbe es weitere Bedenken, dass die Interessenschaft keinen Jagdpächter mehr für dieses Gebiet finden, da es mit dem Betrieb des Tierheims unruhiger werden könnte. Das Wegerecht muss jedoch als Baulast eingetragen werden, bevor die Bauarbeiten am zukünftigen Tierheim starten dürfen. Die IG hat Ende des Jahres 2020 eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt Holzminden eingereicht. Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigten sowohl die Stadt also auch die IG, dass das Verfahren noch laufe und es keine Neuigkeiten gibt. Wann das Verwaltungsgericht zu einer Entscheidung kommen wird, steht noch nicht fest und wird somit zum Zeitspiel gegen das geplante Tierheim.