Landkreis Holzminden (red). Für Gebäude, die mit einer Heizölverbraucheranlage ausgestattet sind, gelten neue bundesweite Regelungen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden macht darauf aufmerksam, dass alle Heizölverbraucheranlagen, die in Überschwemmungsgebieten liegen, hochwasserfest gemacht werden müssen. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind durch einen Fachbetrieb auszuführen und sollten bis zum 05. Januar 2023 abgeschlossen sein.
Schon seit 2018 ist der Einbau von Ölheizungen in Gebäuden, die sich in Überschwemmungsgebieten befinden, teilweise verboten. Denn kommt es zu einer Überschwemmung, führt das auslaufende Heizöl zu erheblichen Umweltschäden. Kontaminierter Boden und Gestein muss aufwändig abgetragen und speziell entsorgt werden, Oberflächen- und Trinkwasser können für lange Zeit stark verseucht bleiben. Die Beseitigung dieser Schäden ist darüber hinaus extrem teuer. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums hat ausgetretenes Heizöl in den vergangenen Jahren fast dreiviertel der Kosten verursacht, die bei überfluteten Gebäuden entstanden sind. Die neue gesetzliche Regelung soll beides minimieren: die massiven Umweltschäden und die daraus resultierenden immensen Kosten.
In den nächsten Wochen werden Betreiber von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Holzminden angeschrieben. Dabei hofft die Untere Wasserbehörde auch auf Unterstützung der Eigentümer. Denn generell sind Heizölverbraucheranlagen (auch außerhalb von Schutzgebieten) meldepflichtig. Sollten Eigentümer das noch nicht getan haben, so bittet die Behörde, dies nachzuholen.
Ob sich das eigene Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet befindet, kann auf der Homepage des Landkreises überprüft werden. Unter dem Link www.landkreis-holzminden.de/oeltank-uesg kann jeder Interessierte den genauen Wortlaut der Überschwemmungsgebietsverordnungen nachlesen, erforderliche Anzeigevordrucke herunterladen oder über den QR-Code (Karte Überschwemmungsgebiete) überprüfen, inwieweit hochwasserfeste Sicherungsmaßnahmen an seiner Anlage nötig sind.
Weitere Informationen gibt Herr Opitz von der Unteren Wasserbehörde unter der Tel.: 0 55 31/ 707-288 oder per Mail über