Holzminden (red). Der Besuch des Marktplatzes zum Konzert ist mit Einnehmen eines Sitzplatzes in der Gastronomie ist ohne Maske erlaubt. Masken- und Abstandspflicht besteht für stehendes Publikum sowie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes.
Hinweise zur Einhaltung des Mindestabstands und Tragen der MNB wird durch entsprechende Beschilderung, mündlich durch die Ordner und Ansage über Mikrofon angeordnet. Die Datenerhebung erfolgt an den Sitzplätzen der Marktgastronomen direkt über diese. Die Veranstaltungsfläche wird mit Flatterband abgesperrt und von Ordnern überwacht. Während der Veranstaltungszeit befinden sich mindestens vier Ordner auf der Veranstaltungsfläche, die auf die Einhaltung der Abstandsregeln achten.
Jeder, der die Veranstaltungsfläche betritt, wird durch die Luca-App oder durch Meldezettel erfasst. Die Marktgastronomen sind, wie zur normalen Ladenöffnung auch üblich, selber für die Einhaltung der gültigen Corona-Verordnung in Ihrem Bereich verantwortlich, so dass alle erforderlichen Hygienerichtlinien seitens der Betriebe, der Mitarbeiter und durch die Kunden gewährleistet sind. Die Hygiene in der öffentlichen Toilettenanlage wird während der Veranstaltung durch Reinigungspersonal gewährleistet.