Holzminden (red). Traurige Aktualität hat nun das Thema Energiepreise erlangt, das hat in den letzten Tagen und Wochen jeder schmerzlich zu spüren bekommen. Wer aber zu den Menschen mit Behinderungen zählt, zählt oft auch zu den Menschen die von Armut und finanziellen Engpässen betroffen sind. Zu dem menschlichen Schicksal kommt dann oft noch der bittere Gang zu den Behörden und Institutionen. 

Auf die drängenden gesellschaftlichen Themen Armut in unserem reichen Land und der nach wie vor bestehenden Benachteiligung von Menschen mit Behinderung hat auch der Kreisverband Holzminden des SoVD schon seit langem hingewiesen. Unter anderem mit einer Aktion in der Holzmindener Innenstadt, als an einem schönen sonnigen Tag ein Pulk von Luftballons pünktlich um 11 Uhr 55 in die Luft stiegen, um darauf hinzuweisen, dass es wirklich Fünf vor Zwölf und damit höchste Zeit ist, sich den Menschen mit Behinderung und ihrer Probleme bei der Teilhabe am Leben anzunehmen. Denn wer behindert ist, ist auch oft auf Sozialleistungen beispielsweise einer Krankenkasse angewiesen und muss sowieso schon jeden Groschen mehrmals umdrehen. Umso wichtiger ist jetzt dieser Tipp, den Kreisvorstand und Mitarbeiterinnen der SoVD-Sozialberatung jetzt haben.

Viele der Betroffenen wissen, dass die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte, Elektrische Rollstühle oder Wechseldruckmatratzen übernehmen müssen. „ Aber viel zu oft nach langem Kampf, den wir ausfechten,“ sagt Gudrun Antemann, Leiterin des SoVD-Beratungszentrums in der Holzmindener Karlstraße dazu. Nicht bekannt ist oft, dass die dazugehörenden Stromkosten dafür übernommen werden müssen. Der Sozialverband SoVD hilft Betroffenen, die Übernahme der Kosten zu beantragen. 

Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat nun mal erhöhte Stromkosten. Und das bei diesen explodierten Tarifen! Doch nicht alle Krankenkassen klären darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten. Das Wort „Service-Wüste“ lässt grüßen. „Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten ist es, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse vorab bewilligt wurde“, erklärt Antemann weiter dazu. Aber Achtung: Für Hilfsgeräte, die die Betroffenen selbst beschafft haben gibt es keine Stromkostenerstattung. 

Noch ein Stolperstein: Leider sind die Regelungen der Krankenkassen nicht einheitlich. „Manche Kassen rechnen pauschal ab, andere nach Verbrauch. Aber wie es so ist, muss die Erstattung beantragt werden. Einige Kassen verlangen einen ausgefüllten Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so Antemann weiter. Es lohne sich aber, sich nach den Regelungen der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, denn Stromkosten könnten bis zu vier (!) Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. 

Das Beratungsteam des SoVD in Holzminden beantwortet Fragen, unterstützt die Mitglieder bei der Antragstellung und legt – wenn nötig – Widerspruch gegen unberechtigte Ablehnungen ein. Der SoVD ist unter 05531/7726 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.