Holzminden (red). Entlang der Niedersächsischen Corona-Verordnung ändert die Stadtverwaltung Holzminden ab 04.03.2022 die Zugangsvoraussetzungen zu den öffentlichen Gebäuden. Die 3-G-Nachweispflicht für den Einlass entfällt. Weiterhin besteht jedoch für BürgerInnen ab einem Alter von 15 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2- oder gleichwertige Maske beim Betreten der Gebäude. Kinder von 0 bis 5 Jahren sind unverändert von der Maskentragepflicht befreit, während für Kinder von 6 bis 14 Jahren eine normale Alltagsmaske ausreicht. Zur Verringerung persönlicher Kontakte innerhalb der öffentlichen Gebäude werden die BürgerInnen weiterhin gebeten, vorrangig einen telefonischen Kontakt, den Austausch per E-Mail oder Schriftverkehr zu nutzen bzw. vorab einen Termin zu vereinbaren. Ein Besuch des Fachbereichs Bürgerservice (Einwohnermeldeamt, Standesamt, Wohngeldstelle) ist unverändert ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Stadtverwaltung Holzminden ändert Zugangsvoraussetzungen für die öffentlichen Gebäude
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