Holzminden (red). Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betreffen auch die Nutzung von Sporthallen. In der am Freitag von der Niedersächsischen Landesregierung in diesem Zusammenhang veröffentlichten Verordnung sind alle „Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebes auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen“ bis zum 30.11.2020 untersagt worden.
Dementsprechend hat der Bereich Schulangelegenheiten des Landkreises Holzminden allen betroffenen Vereinen schon am Freitag per E-Mail mitgeteilt, dass die Kreissporthallen im November nicht mehr zur Verfügung stehen. Falls es neue, die Lage ändernde Entwicklungen geben sollte, wird der Landkreis die Vereinsvorstände zeitnah informieren.