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Samstag, 19. Oktober 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Bis Ende November können sich Unternehmen noch für die BIK des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bewerben und ihre Projekte einreichen. Sie ist der Nachfolger des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“ (DDI) und soll branchen- und technologieoffen insbesondere auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen ermöglichen.

Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂. Da die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO₂ eng miteinander verbunden sind, werden die Themen in zwei Fördermodulen umgesetzt. Im ersten Modul werden Dekarbonisierungsvorhaben der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung gefördert. Modul 2 bezieht sich auf die Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive industrieller Forschungsprojekte.  

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt (Zuwendung). Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt und es gelten die modul-spezifischen Regelungen zur Höhe der Förderung. Die Fördermöglichkeiten der BIK starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ab 1 Million Euro für alle anderen Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Co-Finanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben besteht keine Mindestvorgabe der Gesamtkosten.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen der Projektträger sind auf der BIK-Seite unter https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/ zu finden. Hier gelangen Sie auch zum Kundenportal „Meine KfW“ für Antragsstellungen.  

Für weitere Fragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Holzminden ebenfalls gern zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Rufnummer 0 55 31 -707 110 und per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

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