Holzminden/Hameln (red). Seit Beginn der Corona-Pandemie Mitte März 2020 haben in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg über 5.000 Unternehmen Kurzarbeit angezeigt. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KuG) wird Monat für Monat individuell für jeden Betrieb nach Vorlage des entsprechenden Antrages berechnet.
„Wir in der Arbeitsagentur sorgen dafür, dass die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgeber jeden Monat schnellstmöglich das Kurzarbeitergeld auf dem Konto haben“, so Heinrich Klümper, der die Auszahlung des KuG im Bereich der Agentur für Arbeit Hameln koordiniert. Waren am Anfang der Pandemie viele grundlegende Fragen zum Thema Kurzarbeit zu klären, arbeiten die Beschäftigten der Arbeitsagentur mittlerweile daran, die Abläufe zur Auszahlung zu optimieren und somit zu beschleunigen. Klümper hat daher einen wichtigen Tipp für die von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen im Weserbergland: Den Antrag auf KuG per App anstatt per E-Mail einreichen. „Dies vereinfacht sowohl für den Betrieb als auch für uns in der Agentur für Arbeit das Verfahren“, erklärt Klümper.
Der Arbeitgeber kann durch die sogenannte Kurzarbeit App die notwendigen Dokumente per Handy einscannen bzw. abfotografieren, hochladen und dann datenschutzkonform direkt an die Agentur für Arbeit versenden. Klümper erläutert: „Dadurch entfällt für uns in der Bearbeitung ein zeitraubender Schritt, nämlich, die Daten aus einer E-Mail in unser Bearbeitungsprogramm zu übertragen. Durch den Einsatz der Kurzarbeit App können wir die Anliegen der Arbeitgeber noch schneller und noch effizienter bearbeiten und somit eine schnellere Zahlung ermöglichen.“
Die Kurzarbeit App ist kostenlos und in den App-Stores von Apple und Google zu finden.