Landkreis Holzminden (red). Verdienstausfallentschädigungen wegen Corona durch das Land Niedersachsen sollten schnell kommen, denn wenn das Geld knapp wird, bringt das sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer ganz unmittelbar in Bedrängnis. Doch damit es tatsächlich zügig mit der Bearbeitung vorangehen kann, sollten die Anträge digital gestellt werden. Papier entschleunigt den Prozess zum Nachteil der Betroffenen immens.
Seit Mitte letzten Jahres steht online eine vom Land Niedersachsen organisiertes digitales Fachverfahren unter www.ifsg-online.de zur Verfügung. In wenigen Schritten können die Antragsteller dort ihre Unterlagen schnell und datensicher hochladen. Die Internetseite enthält darüber hinaus auch viele wichtige Informationen rund ums gesamte Thema Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG, wodurch sich unter Umständen verzögernde Fehler vermeiden helfen. Doch über 60 Prozent der Anträge gehen bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises immer noch per Post oder Mail ein. „Die mussten wir alle händisch erst einmal in das System einpflegen, um sie nach Prüfung dann ans Land weiterleiten zu können“, erklärt Nicole Christoph aus dem entsprechenden Bereich des Landkreises. Bis Mitte Dezember habe man das endlich geschafft, alle vorliegenden Verdienstausfallentschädigungsanträge so zu bearbeiten. Doch jetzt laufen wieder eine Menge an Unterlagen in der Wirtschaftsförderung ein, bei denen dann noch dazu nicht selten, dass eine oder andere fehlt. „Die müssen wir dann nachfordern und zeitintensiv noch einmal prüfen“, sagt Christoph.
Einfache und schneller, darauf weist auch Dr. Jutta Klüber-Süßle als Bereichsleiterin der Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung hin, die Unterlagen gleich digital hochzuladen. „Im Digitalverfahren werden grundsätzlich alle für die Prüfung der Verdienstausfallschädigungen notwendigen Informationen bereits abgefragt“, macht Klüber-Süßle noch einmal deutlich. Mit Blick auf eine erheblich verkürzte Bearbeitungszeit sei es deshalb auf jeden Fall empfehlenswert, das digitale Fachverfahren unter www.ifsg-online.de zu nutzen.
Auf der Corona-Sonderseite des Landkreises Holzminden ist unter dem Baustein „Entschädigungsleistung Infektionsschutzgesetz“ übrigens ebenfalls ein Link zu finden, der bequem auf das papierlose Digitalverfahren des Landes verweist.