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Donnerstag, 22. Januar 2026 Mediadaten
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Holzminden (awin). Am Amtsgericht Holzminden ist am Donnerstagnachmittag ein Strafverfahren verhandelt worden, das auf einen Vorfall vom 2. August 2024 zurückgeht. Gegenstand der Verhandlung war der Vorwurf einer versuchten Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Einschüchterung im türkischen Vereinsheim. Angeklagt war ein 52-jähriger Mann aus Holzminden, dem vorgeworfen wurde, einen Kontrolleur der GEMA angegriffen zu haben.

Nach Angaben des Geschädigten habe dieser an dem Tag einen unangekündigten Kontrollbesuch durchgeführt. Der Inhaber der Lokalität habe ihn zunächst freundlich empfangen und in ein Hinterzimmer gebeten. Dort sei es nach einem kurzen Gespräch zu einem Angriff durch einen weiteren Mann gekommen. Der GEMA-Kontrolleur schilderte, er sei beleidigt, bedroht und körperlich angegangen worden. Dabei habe er Schläge gegen die Schulter erlitten. Wiederholt sei der Satz gefallen: „Wenn wir Post bekommen und bezahlen müssen, bist du ein toter Mann.“

Nachdem der Kontrolleur das Gebäude verlassen konnte, sollen sich die Vorgänge auf der Straße fortgesetzt haben. Ein Schlag in die Rippen habe zu einem Krankenhausaufenthalt geführt. Dort seien Prellungen diagnostiziert worden, infolge derer der Mann drei Wochen arbeitsunfähig gewesen sei.

Vor Gericht stand letztlich Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte bestritt, am Tattag vor Ort gewesen zu sein. Zur Untermauerung legte er einen Zeitnachweis seines Arbeitgebers vor, aus dem hervorging, dass er bis 15.30 Uhr im Außendienst tätig gewesen sei. Der angenommene Tatzeitpunkt lag bei 15.52 Uhr. Ein Zeuge machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, ein weiterer sagte zugunsten des Angeklagten aus und bestätigte dessen Abwesenheit vom Tatort zum Zeitpunkt den Geschehens.

Obwohl der Geschädigte den Angeklagten nach eigener Aussage eindeutig identifizieren konnte, entschied das Gericht auf Freispruch. Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ sei nicht mit der erforderlichen zweifelsfreien Gewissheit nachzuweisen gewesen, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Das Urteil ist binnen einer Woche anfechtbar.

Ungeachtet des Freispruchs blieb der Vorfall selbst unbestritten. Im polizeilichen Verhör hatte der Inhaber der Lokalität ausgesagt, dass ein ihm unbekannter Mann den Raum betreten und den GEMA-Kontrolleur angegriffen habe. Der Täter konnte jedoch nicht eindeutig ermittelt werden.

 

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