Holzminden (awin). Eine Verhandlung vor dem Schöffengericht ist am Donnerstagmorgen abrupt beendet worden, nachdem der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Nach Angaben des Gerichts war die Ladung ordnungsgemäß per Zustellungsurkunde erfolgt. Gründe für das Fernbleiben lagen nicht vor.
Auch der Verteidiger konnte keine Angaben zum Aufenthaltsort seines Mandanten oder zu möglichen Ursachen für dessen Abwesenheit machen. Neben dem Angeklagten blieb zudem ein geladener Zeuge der Verhandlung ohne ersichtlichen Grund fern.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Laut Strafregister bestehen vier Einträge, darunter wegen Diebstahls und Angriff auf Vollstreckungsbeamte. In dem aktuellen Verfahren musste er sich erneut wegen schweren Diebstahls verantworten.
Das Ausbleiben hatte unmittelbare rechtliche Folgen. Der zuständige Richter erließ einen Haftbefehl gegen den Angeklagten und setzte die Hauptverhandlung aus. Gegen den ebenfalls nicht erschienenen Zeugen wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verhängt. Sollte dieses nicht gezahlt werden, drohen ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.
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