Paderborn-Höxter (TKu). Vier Jahre und sechs Monate muss der Busentführer von Höxter für seine Tat ins Gefängnis. So urteilte am Dienstag das Paderborner Landgericht über den 46-Jährigen Höxteraner, der im März in Höxter einen Kleinbus samt Fahrer und einem Passagier mit einem Messer bewaffnet in seine Gewalt gebracht hatte. Mitsamt dem Busfahrer war der Geiselnehmer anschließend stundenlang ziellos über Beverungen, Höxter und Holzminden im Kreis gefahren, verfolgt von mehr als 40 Polizeifahrzeugen. Ein Fahrgast konnte den Bus noch vor der Irrfahrt rechtzeitig verlassen.
Zum Tatzeitpunkt soll der Mann 2,3 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Und auch Spuren von unterschiedlichen Medikamenten seien im Blut nachgewiesen worden, erklärte der Richter. Laut der Aussage des Angeklagtes hätte dieser nicht mehr gewusst, warum er den Bus entführt habe. Möglicherweise war Liebeskummer der Grund für sein Handeln, wurde bei Gericht gemutmaßt. Über die Gefängnisstrafe hinaus muss der drogen- und alkoholsüchtige Mann einen Entzug machen, so urteilte das Gericht.
"Ich hoffe, dass ich dieses Problem in den Griff bekomme", erklärte der 46-Jährige anschließend. Sein Motiv erklären konnte der Geiselnehmer aber nicht, er habe eine Menge Schicksalsschläge hinnehmen müssen, wie den Tod seines Vaters oder Fotos seiner Ex-Freundin mit einem neuen Partner, die sie bei Facebook veröffentlicht habe. Seine Verteidigerin bestätigte, was auch Zeugen ausgesagt hatten: "Uns ist klar, dass er primär Kontakt zu seiner Ex-Freundin erzwingen wollte." Dazu ist es während der Entführung aber nicht gekommen. Die Entführung habe der Angeklagte aus Sicht der Staatsanwaltschaft sorgfältig geplant und in seiner Stammkneipe angekündigt. Dort trug der Angeklagte bereits ein Messer bei sich. Lautstark soll er sich in seiner Stammkneipe wörtlich wie folgt geäußert haben: "Heute wird ein lustiger Abend".
Die Waffe habe ihm die Wirtin daraufhin abgenommen. Als er sich auf dem Weg zum Bus befand habe er sich aber eine neue Tatwaffe zugelegt. Negativ ins Gewicht gefallen ist laut Staatsanwaltschaft die Planung der Tat. Strafmildernd hingegen bewertete das Gericht die verminderte Schuldfähigkeit des Mannes aufgrund seiner starken Alkoholisierung. Die Staatsanwaltschaft hatte ein halbes Jahr mehr gefordert. Die Verteidigerin hingegen hatte in ihrem Plädoyer kein Strafmaß genannt.
Foto: Thomas Kube