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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Eine Überraschung gab es am Dienstagmorgen für die Schülerinnen und Schüler des Campe-Gymnasiums. Hier fand am gestrigen Morgen zwischen 07 und 07:50 Uhr eine Fahrradkontrolle statt, die in Zusammenarbeit zwischen dem Campe-Gymnasium und der Polizei organisiert wurde.

Insgesamt 131 Fahrräder wurden durch die Beamten kontrolliert, wobei der Schwerpunkt,  bedingt durch die nunmehr einsetzende dunkle Jahreszeit, auf der  Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften lag.

Allein 40 Mängel wurden dabei festgestellt. Diese reichten von nicht vorhandener bzw. nicht eingeschalteter Beleuchtung, fehlenden Reflektoren bis zu defekten Bremsen. Die einzelnen Mängel wurden schriftlich festgehalten.  Bereits jetzt wurde mit der Schule ein weiterer Kontrolltermin vereinbart, bei dem diese Fahrräder dann erneut vorgeführt werden müssen.        

Ebenfalls überprüft wurde die Einhaltung von Überholverboten an besonders gefährlichen Stellen im LK Holzminden. Neben dem Rasen zählt das Überholen an gefährlichen und unübersichtlichen Stellen bundes- und landesweit zu den  häufigsten Unfallursachen. Insofern ging es bei den Kontrollen nicht darum möglichst viele Verkehrsteilnehmer zu „erwischen“, sondern um diesen die Gefährlichkeit ihres Tuns zu vergegenwärtigen und eine gewisse Nachhaltigkeit zu erzielen.

In den Nachmittagsstunden fand dann noch eine Überprüfung von Zweirädern,   insbesondere von Motorrollern, Mofas und Kleinkrafträdern, statt. Diese wurden speziell auf technische Mängel und Manipulationen hin kontrolliert. Dazu wurde auch ein sog. Rollenprüfstand eingesetzt, mit dem die mögliche Höchstgeschwindigkeit der kontrollierten Zweiräder festgestellt werden kann. So kann schnell und einfach festgestellt werden, ob am Fahrzeug manipuliert wurde um eine höhere als die durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit zu erzielen. In so einem Fall liegt dann neben dem Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht selten auch ein Führerscheinverstoß (Fahren ohne Fahrerlaubnis) vor, da der Fahrzeugführer in den meisten Fällen nicht die „nächsthöhere“ Führerscheinklasse besitzt.

Foto: Polizei

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