Kreis Holzminden (r). Der Landkreis Holzminden hat im Zusammenhang mit den sogenannten „Spaziergängen“, aber auch für alle anderen versammlungsähnlichen Zusammenkünfte, die unter freiem Himmel stattfinden, eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der bei solchen Veranstaltungen zwingend eine FFP2-Maske zu tragen ist. Kinder ab dem 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen zumindest eine Stoffmaske tragen. Die Verfügung gilt für alle Gebiete außerhalb der Stadt Holzminden. Die Stadt wird eine gleichlautende oder ähnliche Verfügung selbst erlassen. Hintergrund ist, dass bei solchen Veranstaltungen durch das Nicht-tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein hohes Risiko einer Infektion bzw. Weiterverbreitung des Corona-Virus besteht.