Berlin (red). Seit mehreren Wahlperioden wurde über den großflächigen Umbau der Tierhaltung für mehr Tierwohl diskutiert. Nun ist ein entscheidender Schritt getan. „Man kann sagen, dass sich die Bundesländer wirklich zusammengerauft haben“, resümierte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte nach der außerordentlich einberufenen Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder und des Bundes. Die Vertreter*innen haben heute in der Berliner Landesvertretung von Schleswig-Holstein nach zähem Ringen einen gemeinsamen Beschluss gefasst und damit den geplanten Umbau der Nutztierhaltung flankiert.
Niedersachsen hat sich im Vorfeld der Sonder-AMK aktiv in die Ausgestaltung der Beschlussvorschläge eingebracht. Verschiedenste Verbesserungen konnten so verankert werden: Etwa der dauerhafte Zugang für Tiere zu einem Auslauf bei Haltungsstufe 4. Ziel ist es, den landwirtschaftlichen Betrieben bei ihren Maßnahmen zur Stärkung des Tierwohls eine langfristige, verlässliche Perspektive zu geben. Einig waren sich die Länder darin, dass der Bund eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung für den Umbau der Nutztierhaltung zur Verfügung stellen muss, der über der bisher angekündigten Milliarde liegt. Ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gesamten Umbau sei notwendig. Zudem solle die Tierhaltungskennzeichnung auf die gesamte Schweinehaltung und weitere Tierarten, Produkte und Vermarktungswege ausgeweitet werden.
Miriam Staudte: „Die große Herausforderung liegt darin, Tieren mehr Auslauf zu gewähren und gleichzeitig Vorgaben für saubere Luft einzuhalten. Die Agrarministerinnen und -minister haben heute ein gemeinsames Zeichen für eine einheitliche Anwendung gesetzt, sodass die Genehmigungen von Umbauplänen künftig nicht mehr durch sich widersprechende Anforderungen blockiert werden.“
Hintergrund:
Die Gefahr besteht, dass Ställe, die für mehr Tierschutz umgebaut werden, mehr Emissionen freisetzen, weil bei der Öffnung der Ställe keine Abluftreinigung mehr möglich ist. Es können diese Emissionen aber durch bauliche Maßnahmen und Stallmanagement so stark reduziert werden, dass sie mit den gesetzlichen Anforderungen der Luftreinhaltung vereinbar sind. Dies bezieht sich auf die Auslegung der Verwaltungsvorschrift TA Luft zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft).
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