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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Hannover (red).Gemeinwohl stärken, Freiwilligkeit fördern – das sind die zentralen Ziele des Programms „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements“, zu dem nun die entsprechend aktualisierte Richtline veröffentlicht wurde (Anlage). Mit 800.000 Euro sollen mit den vielen Freiwilligenagenturen in Niedersachsen wichtige Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich des Ehrenamtlichen Engagements dabei unterstützt werden, neue Freiwillige zu werben und ehrenamtlich Tätige zu gewinnen. Die Mittel stammen aus dem 2. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2022/2023 und werden über die Förderrichtline nunmehr in eine konkrete Umsetzung gebracht. Antragsberechtigt sind über hundert lokale Freiwilligenagenturen.

„Sich für andere einsetzten, freiwillig und unentgeltlich – das ist es, was uns als Gesellschaft und Gemeinschaft stark macht. Mein Dank gilt daher allen, die sich freiwillig und ehrenamtlich engagieren und unser Land damit tagtäglich ein Stück besser machen“, sagt Dr. Andreas Philippi, Niedersächsischer Sozialminister. Und weiter: „Die Aneinanderreihung von Krisen setzt auch das Bürgerschaftliche Engagement unter Druck. Vor allem war und ist es schwierig, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu begeistern, neue Menschen zu finden, die sich einbringen möchten, oder altgediente, die sich zurückgezogen haben, wieder zu aktivieren. Dabei ist freiwilliges Engagement ein Gewinn für alle Seiten: Die Akteurinnen und Akteure übernehmen wichtige Aufgaben in Bereichen wie Soziales, Sport, Kultur, Gesundheit und nicht zuletzt als politische Vertreterinnen und Vertreter. Sie stärken dadurch die Solidarität und Integrität der Gesellschaft und somit die Demokratie. Und sie selbst gewinnen Selbstbestätigung, das Gefühl, gebraucht zu werden, und können ihre ganze Tatkraft und ihre Lebenserfahrung einbringen. Daher ist es uns wichtig, diesen Beitrag zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zu leisten.“

Diese Förderung ist bis Ende des Jahres 2023 vorgesehen. Anträge können ab sofort beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) gestellt werden. Neben der Durchführung von Einzelprojekten der Freiwilligenagenturen, die eine Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements herbeiführen, können auch bisher schon Sach- und Personalausgaben von Freiwilligenagenturen und der LAGFA gefördert werden, zudem vor allem Maßnahmen zur Digitalisierung.

 

 

 
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