Hannover (red).
Im Rahmen der Haushaltsklausur der niedersächsischen Landesregierung hat es neben vielen anderen wegweisenden Beschlüssen auch wichtige Entscheidungen für den Bereich des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) gegeben.
Zu den für das MI wichtigen Vorhaben, die mit dem Haushalt 2024 ermöglicht werden sollen, zählen:
- die Stärkung der Polizei,
- die Digitalisierung der Verwaltung,
- die Kapazitätsausweitung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und die finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Aufnahme von Geflüchteten,
- der Ausbau der Nachwuchsgewinnung für die Landesverwaltung,
· die geplante Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG),
- die Einrichtung einer neuen Abteilung „Brand- und Katastrophenschutz“ im Innenministerium und
- das Projekt Telenotfallmedizin im präklinischen Rettungsdienst.
Zudem werden die Voraussetzungen für einen landesweiten Krisenstab geschaffen.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt dazu: „Die aktuelle Haushaltslage in Niedersachsen ist von großen Unsicherheiten geprägt. Die Inflation, steigende Personalausgaben und geringe Steuereinnahmen belasten auch die öffentlichen Haushalte stark. Vor diesem Hintergrund freut es mich umso mehr, dass wir es als Landesregierung trotz dieser Rahmenbedingungen geschafft haben, für die kommenden Jahre auch wichtige Vorhaben des Innenministeriums voranzubringen. Der vom Kabinett beschlossene Haushaltsplanentwurf 2024 und die Mittelfristige Planung 2023 bis 2027 sind ein starkes Signal für die Polizei, die Digitalisierung der Verwaltung, die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und die Kommunen sowie die Feuerwehren in unserem Land.“
Stärkung der Polizei:
Mit dem Haushaltsplanentwurf 2024 wird auch die Finanzierung der Polizei Niedersachsen auf hohem Niveau sichergestellt. Beispielhaft hierfür stehen einerseits die dauerhafte Finanzierung der Erhöhung der Polizeizulage, des Bekleidungszuschusses und des Tagesverpflegungssatzes, die den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten unmittelbar zugutekommen sowie andererseits eine umfängliche Entlastung der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen in den aufgrund von inflationsbedingten Preissteigerungen enorm aufgewachsenen Ausgaben im Energiebereich (Kraftstoff, Strom und Heizung). Das Vorziehen des Einstellungstermines von Polizeianwärterinnen und -anwärtern um einen Monat auf den 01.09. des jeweiligen Jahres wurde dauerhaft im Haushalt berücksichtigt. Außerdem sind neue Planstellen für die Gewährleistung der Sicherheit in den niedersächsischen Seehäfen sowie für den länderübergreifenden Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vorgesehen. Darüber hinaus sollen insgesamt 83 Stellen angehoben werden - insbesondere zur strukturellen Verbesserung der Stellensituation in der Polizeiverwaltung. Im Sachmittelbereich werden der Polizei Niedersachsen im Haushaltsplanentwurf 2024 rund 13,2 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Zum einen soll Preissteigerungen begegnet werden - insbesondere 1,6 Millionen Euro für Schutz- und Sonderbekleidung, 1,15 Millionen Euro für Mietsteigerungen und 8,2 Millionen Euro für Energie und Kraftstoffe; zum anderen wurden die Mittel für kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen dauerhaft um 2,0 Millionen Euro erhöht. Für eine sachgerechte Ausstattung mit Hard- und Software unter dem Aspekt der Einrichtung von IT-Forensik-Laboren werden ab 2024 1,8 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese dienen insbesondere einer verstärkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Kinderpornografie.
Insgesamt erhöht sich der Ausgabeansatz im Polizeibereich gegenüber dem Jahr 2023 (1,579 Milliarden Euro) um über 48 Millionen Euro auf 1,627 Milliarden Euro.
Behrens: „Mit dem neuen Haushaltsplanentwurf werden wir auch 2024 weiter massiv in unsere innere Sicherheit investieren. Von der Erhöhung der Polizeizulage auf ein bundesweites Spitzenniveau unter den Ländern bis hin zum Bekleidungszuschuss - unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen es unter den bestmöglichen Bedingungen zu arbeiten. Auch der Einstellungstermin von Polizeianwärterinnen und -anwärtern wird um einen Monat vorgezogen. Dies macht die Polizei Niedersachsen deutlich konkurrenzfähiger. Die Bekämpfung von Hasskriminalität und sexualisierter Gewalt an Kindern verstärken wir nochmals.“
Digitalisierung der Verwaltung:
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung der Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter voranzubringen. Im Innenministerium werden im Haushaltsplanentwurf 2024 für diesen Zweck 74,4 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. In den Planungsjahren 2025 bis 2027 sind weitere Erhöhungen von insgesamt 187 Millionen Euro berücksichtigt. Zudem wird das Land die Kommunen bei der Digitalisierung stärker unterstützen. Bund und Länder haben sich bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf ein arbeitsteiliges Vorgehen nach dem Prinzip „Einer für Alle (EfA)“ geeinigt. Für 2023 und 2024 wird erwartet, dass die gemeinsam entwickelten Onlinedienste in großem Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Eine übergangsweise Finanzierung des Betriebs dieser Onlinedienste in den Kommunen bis Ende 2024 soll den Erfolg der erheblichen Investitionen in die Entwicklung sichern und eine zügige und effiziente Umsetzung in den Echtbetrieb im ganzen Land ermöglichen. Über die kostenlose Bereitstellung von Basisdiensten hinaus sollen den Kommunen und der mittelbaren Landesverwaltung weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote in den Jahren 2024 und 2025 erhalten. Der Haushaltsplanentwurf sieht für diese Maßnahmen in 2024 rund 9,6 Millionen Euro und in 2025 rund 2,2 Millionen Euro vor. Mit dem Handlungsplan „Digitale Verwaltung Niedersachsen“ werden wesentliche Inhalte der Strategie „Digitale Verwaltung 2030“ umgesetzt und die digitale Transformation der niedersächsischen Landesverwaltung in den nächsten Jahren sichtbar vorangebracht. Für diesen Zweck sind für 2024 rund 11,9 Millionen Euro und in den Planungsjahren 2025 bis 2027 36,5 Millionen Euro zusätzlich als Projekt- und Betriebsmittel vorgesehen. Weitere Mittel von rund 13,6 Millionen Euro in 2024 sowie 21,9 Millionen Euro in den Planungsjahren 2025 bis 2027 sind für die Erhöhung des niedersächsischen Anteils am Stamm- und Digitalisierungsbudget der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eingeplant. Die FITKO bildet den operativen Unterbau für die Umsetzung der Beschlüsse und Entscheidungen des IT-Planungsrats, dem zentralen politischen Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Sachen Verwaltungsdigitalisierung. Auch sind in Folge der Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) durch die Bundesregierung die Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsverfahren nach dem Once-Only-Prinzip (OOP), einem zentralen Leitgedanken des OZG, zu schaffen. Hierfür sind im Haushaltsplanentwurf 2024 rund 10,3 Millionen Euro und in den Planungsjahren 2025 bis 2027 rund 98,4 Millionen Euro vorgesehen.
Behrens: „Wir werden das Ziel einer digitalen Verwaltung weiter vorantreiben, indem wir die Kommunen noch stärker als zuvor unterstützen. Hierzu werden die Betriebskosten für Onlinedienste für dieses und nächstes Jahr vollständig vom Land übernommen. Die Herausforderungen sind groß. Gerade deshalb müssen Land und Kommunen auch weiterhin die Digitalisierung gemeinsam konsequent weiter gehen und voranbringen.“
Kapazitätsausweitung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und die finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Aufnahme von Geflüchteten:
Um die angespannte Situation bei der Unterbringung und Aufnahme von Geflüchteten dauerhaft zu bewältigen, soll die Kapazität der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) von ursprünglich 5.000 Unterbringungsplätzen an sechs Standorten und einer Außenstelle sowohl durch die Errichtung von neuen Standorten und Außenstellen als auch durch den Ausbau der bestehenden Standorte auf dauerhaft 7.500 Plätze erweitert werden. Bei temporären Bedarfen soll eine Gesamtauslastung von bis zu 20.000 Plätzen ermöglicht werden. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2024 schafft die Landesregierung in Zeiten anhaltender Fluchtbewegungen die finanziellen Voraussetzungen zur Stärkung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und insbesondere für den Ausbau von Unterbringungsplätzen. Sie stellt hierfür über 130 Millionen Euro als Sach- und Investitionsausgaben zusätzlich zur Verfügung. Um die Ausweitung der Aufgaben auch personell bewältigen zu können, sollen 55 neue Vollzeiteinheiten dauerhaft bereitgestellt werden; darüber hinaus sollen 30 Vollzeiteinheiten, die bereits mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 befristet zur Verfügung gestellt wurden, nunmehr dauerhaft bereitgestellt werden. Der Haushaltsplanentwurf 2024 und die Mittelfristige Planung berücksichtigen auch Mehrbedarfe der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Für das Jahr 2024 hatte die Landesregierung bereits im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes 2023 eine Vorauszahlung von 150 Millionen Euro im Zusammenhang mit Kriegsvertriebenen aus der Ukraine nach § 24 Aufenthaltsgesetz und sonstiger Geflüchteter auf den Weg gebracht. Für die Jahre 2025 bis 2027 sieht die mittelfristige Planung nunmehr insgesamt weitere 357 Millionen Euro zusätzlich vor.
Behrens: „Die Auswirkungen von Putins völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine und die global anhaltenden Flüchtlingsbewegungen stellen unsere Landesaufnahmebehörde und die Kommunen vor große Herausforderungen. Um auch künftig entsprechende Aufnahmekapazitäten zu haben und den Geflüchteten angemessene Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, haben wir im Haushaltsplanentwurf 2024 und der Mittelfristige Planung 2023 bis 2027, die anstehenden Mehrbedarfe berücksichtigt.“
Ausbau der Nachwuchsgewinnung:
Die Landesregierung hat in ihrer Haushaltsklausur den dringend erforderlichen weiteren Ausbau der Nachwuchsgewinnung beschlossen, um dem demografischen Wandel bestmöglich zu begegnen und das Land zukunftssicher aufzustellen. So wurden die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Einstellung von jährlich 150 Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter (RIA) geschaffen. Damit bildet das Land Niedersachsen jährlich künftig 30 RIA mehr aus, als bereits jetzt. Darüber hinaus wurden 12 zusätzliche Stellen für die juristischen Nachwuchsführungskräfte geschaffen und das Stipendium für Studierende der Verwaltungsinformatik finanziell aufgestockt. Diese Maßnahmen sind - zusammen mit einer weiteren Verstetigung der ressortübergreifenden Werbemaßnahmen um neue Nachwuchskräfte unter der Arbeitgeber-Dachmarke „Sicher!“ - wichtige Schritte. Insgesamt werden im Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich der Mittelfristige Planung für diesen Zweck bis zu 3,7 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt.
Behrens: „Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und eines anhaltenden Fachkräftemangels ist die Stärkung der Nachwuchsgewinnung besonders wichtig. Auch die Landesverwaltung braucht junge, engagierte Nachwuchskräfte, um kommende Herausforderungen und die Digitalisierung der Verwaltung bestmöglich zu bewältigen. Mit der Arbeitgeber-Dachmarke ‚Sicher!‘ haben wir bereits einen wichtigen Meilenstein gesetzt, um im Kampf um die besten Köpfe mithalten zu können.“
Geplante Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) und die Einrichtung einer neuen Abteilung „Brand- und Katastrophenschutz“ im Innenministerium:
Mit der geplanten Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes sollen sich Betreuerinnen und Betreuer von Kinder- und Jugendfeuerwehren zukünftig für die Teilnahme an Zeltlagern bzw. Freizeitmaßnahmen freistellen lassen können. In den Kinder- und insbesondere den Jugendfeuerwehren werden jungen Menschen an die Aufgaben des Brandschutzes herangeführt. Sie stellen die wichtigste Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren dar. Weiterhin soll die Digitalisierung des Lehrgangsangebotes des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) als zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes für die Feuerwehr weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden u. a. die digitalen Lerninhalte verstärkt ausgeweitet und die Lehrgangsverwaltung vernetzt. Das NLBK soll aufgrund der Kooperation mit den Ausbildungseinrichtungen auf Ebene der Kreisausbildung die Möglichkeit erhalten, eine digitale Plattform einzurichten und zu betreiben, die sowohl für die Lehrgänge am NLBK, als auch in den dezentralen Strukturen der kommunalen Ausbildung genutzt werden kann. Hiermit wird auch dem Unterstützungsbedarf der Kommunen im Hinblick auf die bevorstehende Neustrukturierung der Feuerwehrgrundausbildung Rechnung getragen. Für diese beiden Maßnahmen ist ein Betrag von ca. 3,8 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
Im Innenministerium wird zudem zum 01.01.2024 die neue Abteilung „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat mit den Auswirkungen des Klimawandels mit zunehmenden Hochwasser-, Waldbrand- und Unwetter-Gefahren, der Corona-Pandemie und nicht zuletzt Putins Angriffskrieg auf die Ukraine gezeigt, dass dem Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur in Niedersachsen wieder eine gesteigerte Bedeutung zukommt. Um dem nachzukommen, wird dieser Aufgabenbereich, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in Niedersachsen personell und finanziell gestärkt. Durch die Bündelung der Aufgaben in einer eigenständigen Abteilung und der damit verbundenen Schwerpunktsetzung soll der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur in Niedersachsen intensiviert und wirkungsvoller umgesetzt werden. Für diesen Zweck sieht der Haushaltsplanentwurf ab 2024 jährlich 370.000 Euro vor.
Behrens: „Mit der Novellierung des Brandschutzgesetzes leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr. Durch digitale Lerninhalte wollen wir die Aus- und Fortbildungen der Feuerwehren in unserem Land weiter ausbauen und auf der Ebene der Kreisausbildung die Kommunen noch stärker unterstützen. Mit der ab 2024 neuen Abteilung ‚Brand- und Katastrophenschutz‘ im Ministerium für Inneres und Sport werden wir zudem den Entwicklungen und Krisen der vergangenen Jahre Rechnung tragen und den Schutz der Bevölkerung noch stärker intensivieren.“
Projekt Telenotfallmedizin im präklinischen Rettungsdienst:
Das Ziel des Projektes Telenotfallmedizin unter der Federführung vom Innenministerium ist es, eine flächendeckende, landesweit einheitliche, rechtssichere und effektive Versorgung von bodengebundenen Rettungsmitteln in Niedersachsen mit einer präklinischen „telenotfallmedizinischen Unterstützung“ (TNM) zu ermöglichen. Durch die Anbindung an einen Telenotarzt (TNA) wird der bestehenden Rettungskette ein weiteres ergänzendes Element hinzugefügt. TNM ist die virtuelle Einbindung eines speziell qualifizierten Notarztes durch geeignete Technik in einen rettungsdienstlichen Einsatz. Angestrebt wird zum einen ein technisches Verfahren, das keine Umrüstung der Rettungsmittel erforderlich macht, sondern auf Seiten der Rettungskräfte lediglich technisch dazu befähigte Handys und vitaldatenversendungsfähige Monitore bedarf. Zum anderen wird angestrebt, die Möglichkeiten der Digitalisierung vollumfänglich auszuschöpfen und den Telenotarzt standortunabhängig über die Leitstellen anfordern und alarmieren zu können. Dazu wird neben der Ausstattung der Rettungsmittel lediglich ein bedarfsgerechter Arbeitsplatz in den auszuwählenden Rettungsleitstellen der bis zu acht Telenotarztstandorte benötigt. Diese Komponenten werden durch ein Softwaresystem miteinander verknüpft und ermöglichen Kommunikation und Vitaldatenübertragung in Echtzeit. Ein weiteres Programm soll die Leitstellen miteinander vernetzen, um die standortunabhängige Alarmierung des TNA als Rettungsmittel zu gewährleisten.
Im Haushaltsplanentwurf 2024 und in der Mittelfristige Planung sind für eine Anschubfinanzierung des Projekts Mittel in Höhe von 332.000 Euro sowie jährlich 1,8 Millionen Euro veranschlagt.
Behrens: „In Zeiten des demografischen Wandels bietet der Telenotarzt eine Chance, die Digitalisierung zu nutzen und dem Personalmangel im notärztlichen Bereich zu begegnen. So stellen wir auch weiterhin den Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen eine professionelle Erstversorgung vor Ort sicher. Neben der Verkürzung des therapiefreien Intervalls und der damit einhergehenden Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung steht auch eine weitere notfallmedizinische Entscheidungskompetenz bei schwierigen Einsatzlagen zur Verfügung.“