Hannover (red). Die niedersächsischen Schulen in freier Trägerschaft sollen ab dem kommenden Jahr mehr finanzielle Unterstützung erhalten. Wie die Landesregierung in ihrem Haushaltsplanentwurf festgehalten hat, sollen hierfür in 2024 etwa 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sodass es ab dem Schuljahr 2024/2025 zu einer Erhöhung der Finanzhilfe kommt. Ab 2025 sind dann jährlich 12,5 Millionen Euro vorgesehen. Knapp über 5 Millionen Euro sind dabei für die Entwicklung des Schulwesens eingeplant, insbesondere für den Bereich der Informationstechnik und der schulischen Sozialarbeit. Die restlichen 7,5 Millionen Euro sollen für den Ausbau von Ganztagsschulen bereitgestellt werden. Damit wird den allgemeinen Entwicklungen des Schulwesens Rechnung getragen.
Neben Finanzhilfezahlungen bekommen die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft auch Zuweisungen nach dem Inklusionsfolgekostengesetz. Zudem sieht der Haushaltsplanentwurf die Verlängerung der aktuell geltenden Förderung von sozialpädagogischen Maßnahmen im Nachgang zum sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm bis zum 31.07.2024 vor.
„Mit der im Haushaltsplan verankerten finanziellen Unterstützung für die Schulen in freier Trägerschaft sorgen wir für eine beschleunigte Ausweitung der Schulsozialarbeit sowie die Förderung von Ganztagsangeboten und der IT-Administration“, kommentiert Kultusministerin Julia Willie Hamburg den Haushaltsentwurf. „Nach der Schulgeldfreiheit und der Ausfinanzierung der sozialpädagogischen Bildungsgänge setzen wir einen weiteren zentralen Bestandteil des Letter of Intent um, der als positives Beispiel versinnbildlicht, wie wichtig eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Verbänden ist.“
Gabriele Joachimmeyer als Sprecherin des Bündnisses Freie Schulen Niedersachsen ergänzt: „Wir begrüßen, dass die 12,5 Millionen an zusätzlicher Finanzhilfe für freie Schulen kommen werden, da hierdurch die richtigerweise im staatlichen System seit Jahren eingeführten Maßnahmen nun auch bei den freien Schulen Unterstützung finden. Insbesondere begrüßen wir, dass geplant ist, dass die Entwicklungen in staatlichen Schulen bei den freien Schulen nachvollzogen werden sollen. Hiermit ist der erste Schritt der Umsetzung des Letter of Intent eingelöst. Die Tatsache, dass sich das Ministerium an die getroffenen Vereinbarungen hält, ist ein positives Zeichen für die Ernsthaftigkeit und den Willen zur Zusammenarbeit mit den Verbänden. Wir freuen uns darauf, auch die weiteren Schritte des Letter of Intent zeitnah und vertrauensvoll mit dem Kultusministerium umzusetzen.“
Zum Hintergrund: Am 17.05.2022 hatten sich das Kultusministerium und die Verbände der Schulen in freier Trägerschaft auf einen Letter of Intent verständigt, der den gemeinsamen Willen einer Finanzhilfereform betont. Auf der Grundlage dieser Absichtserklärung soll in der gegenwärtigen Legislaturperiode die Finanzhilfe neugestaltet und schulaufsichtliche Fragen, darunter die Novellierung des 11. Teils des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), geklärt werden.