Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Hannover (red). Eine am Freitag, dem 17. November, in Kraft getretene Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport ermöglicht es den Kommunen und weiteren Dienstherren auf kommunaler Ebene zukünftig, ihren Beamtinnen und Beamten neben der Besoldung verschiedene Zusatzleistungen anzubieten und auf diesem Wege ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Zu den als „sonstige Geldzuwendungen“ bezeichneten Leistungen, die den kommunalen Beamtinnen und Beamten nach der Niedersächsischen Verordnung über die Gewährung von Geldzuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Kommunen nunmehr zur Verfügung gestellt werden dürfen, zählen insbesondere Zuschüsse zu ÖPNV-Tickets und Fahrradleasingverträgen mit einem Höchstbetrag von insgesamt 40 Euro je Kalendermonat sowie Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit der Beamtinnen und Beamten im Umfang von ebenfalls bis zu 40 Euro je Kalendermonat.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, begrüßt die neuen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene: „Auch der öffentliche Dienst erlebt einen zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Umso wichtiger ist es, dass die kommunalen Dienstherren mehr Flexibilität bei der Bereitstellung von sonstigen Geldzuwendungen erhalten und so ihre Position auf dem Arbeitsmarkt stärken können.“

Die nun zulässigen Leistungen dienen einerseits der Wertschätzung der Beamtinnen und Beamten. Andererseits können sie sich auch in weiterer Hinsicht positiv auswirken. „Denkbar ist beispielsweise, dass die Beamtinnen und Beamten durch die Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm ihre Gesundheit und ihre Leistungsfähigkeit steigern, was gleichzeitig eine Verringerung der Ausfallzeiten des kommunalen Personals zur Folge hätte“, so Behrens weiter. Zudem könne durch entsprechende Zuschüsse ein Anreiz zum Umstieg vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr oder das Fahrrad gesetzt und so der Klimaschutz vorangetrieben werden.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255