Niedersachsen (red). Nach der gestern erfolgten Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages kann die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die in eine akute Notlage geraten sind, in Kürze in Kraft treten.
Das Ministerium weist darauf hin, dass erst nach Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt im Laufe der nächsten Woche konkrete Anträge bei den Kommunen gestellt werden können. Das Umweltministerium wird dann auch ein Antragsformular für die Hilfen auf seiner Internetseite bereitstellen. Das Ministerium bittet darum, vor Inkrafttreten und Veröffentlichung der Richtlinie von Anfragen bei den Kommunen abzusehen.
Wie berichtet können die Anträge dann schriftlich bis zum 22. März 2024 bei den zuständigen Bewilligungsbehörden, also den zuständigen Landkreisen, den kreisfreien Städten, bei der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und den großen selbständigen Städten, gestellt werden. Die Soforthilfe ist nur für akute Nothilfen – bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen – gedacht. Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen können nicht mit dieser Richtlinie für akute Notlagen ausgeglichen werden.
Über das Inkrafttreten der Richtlinie in der nächsten Woche wird das Umweltministerium gesondert informieren.