Northeim (red). Im Landkreis Northeim ist im Einbecker Ortsteil Holtensen am Donnerstag, 18. Januar 2024, in einem Hühnermobil die Geflügelpest festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Tierseuche bestätigt: Es handelt sich um den Erreger H5N1. Der betroffene Betrieb wurde bereits beim Auftreten des Verdachts am Mittwoch gesperrt. Die Hälfte der etwa 200 Hühner war zu diesem Zeitpunkt bereits innerhalb kürzester Zeit gestorben, die übrigen Tiere wurden am Donnerstagvormittag aus seuchenhygienischen Gründen tierschutzgerecht getötet. 

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat der Landkreis Northeim eine Allgemeinverfügung erlassen und rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. 

Eine Karte des genauen Verlaufs der Schutz- und Überwachungszone ist unter landkreis-northeim.de/gefluegelpest0124 zu finden. 

Darüber hinaus hat der Fachbereich Veterinärwesen des Landkreises alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. 

Geflügelhalter müssen Biosicherheitsmaßnahmen befolgen ###Demnach müssen Geflügelbetriebe, die in der Überwachungszone liegen, dem Fachbereich Veterinärwesen ab sofort die Anzahl der gehaltenen Vögel anzeigen. Außerdem müssen sie die Nutzungsart angeben, ihren Standort und wie viele Vögel verendet sind. Eine Meldung ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich. 

Für Geflügel innerhalb der Schutz- und Überwachungszone gilt eine sogenannte Aufstallungs- und Abschirmungspflicht. Das heißt, die Tiere müssen im Stall oder in Volieren mit dichter Überdachung und engmaschigen Seitenbegrenzungen gehalten werden. Zudem sind Geflügeltransporte in diesem Bereich verboten. Eine Übersicht über alle Vorgaben für Geflügelhalter sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die ebenfalls unter landkreis-northeim.de/gefluegelpest0124 verfügbar ist. 

„Eine erfolgreiche Bekämpfung der Tierseuche ist nur möglich, wenn alle Geflügelhalter – in oder außerhalb der Schutzzonen – beim Fachbereich Veterinärwesen registriert sind. Aus diesem Grund bitte ich alle Tierhalter aus dem Landkreis Northeim, ihre Registrierung zu überprüfen und, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Amtstierärztin Dr. Katrin Göbel. 

Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises Northeim unter landkreis-northeim.de/nutztierhaltung verfügbar. 

„Sollte es zu vermehrten Todesfällen in ihrem Bestand kommen, ist es wichtig, dass sich die Geflügelhalter unverzüglich beim Fachbereich Veterinärwesen melden“, betont Göbel. Bei einem Seuchenverdacht sind die Tierärzte außerhalb der Dienstzeiten über die Rettungsleitstelle des Landkreises Northeim, Telefon 05551/60600, erreichbar. 

Die Influenza-Viren des Menschen gehören zur gleichen Gruppe Influenza-Viren wie die Erreger der klassischen Geflügelpest. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht. 

Hintergrund 

Die Geflügelpest wird durch eine Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza) ausgelöst. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. 

Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbeständen beitragen. Vor allem Wasservögel können das Virus in sich tragen und ausscheiden, ohne Krankheitssymptome aufzuweisen. Um einen Kontakt mit Wildvögeln auszuschließen, müssen bei einem Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden. Schnee und Kälte können dem Virus nichts anhaben und verhindern eine Infektion somit nicht.