Niedersachsen (red). In Niedersachsen gilt ab sofort eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport von Hygieneprodukten und Artikeln aus dem Trockensortiment. Diese gilt auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen. Die Regelung gilt bis zum 30.Mai 2020. In diesem Zeitraum wird in Niedersachsen kein Nachweis einer Ausnahmegenehmigung benötigt. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müsste diese allerdings dort beantragt werden. In Nordrhein-Westfalen gilt bereits die gleiche Regelung wie in Niedersachsen.
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus kaufen die Bürger derzeit weitaus mehr Artikel aus dem Trockensortiment als gewöhnlich. Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Damit die Regale jederzeit das volle Sortiment enthalten, müssen die Lieferketten entsprechend angepasst werden. Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots lassen sich Versorgungsengpässe bei haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln vermeiden.“ Zum Trockensortiment zählen haltbare Lebensmittel wie z. B. Trockenfrüchte, Konserven, Nudeln, Gries oder Gewürze.
Die Entscheidung zur Lockerung des Sonntagsfahrverbots wurde im Einvernehmen mit den Niedersächsischen Ministerien für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie Inneres und Sport getroffen.