Holzminden (zir). Im Ausschuss für Innenstadt, Stadtentwicklung und Wirtschaft stellte die SPD am vergangenen Dienstag einen Antrag, in dem die Verwaltung gebeten wird, einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung zu erstellen. Ziel dieser Satzung sei es, „leerstehende Immobilien wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen – unter anderem, um benötigten Wohnraum zu schaffen, städtebaulichem Verfall entgegenzuwirken und dadurch die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen.“
Die SPD begründet ihren Antrag damit, dass sich leerstehende Geschäftsräume negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität der Stadt auswirken. „Trotz der Umsetzung des Shop-Up-Programms sowie der Auflage eines Konversionsfonds zur Belebung der Innenstadt hat sich die Leerstandssituation bislang nicht signifikant verbessert. Schon früh nach Einführung dieser Maßnahmen zeigte sich, dass sie allein nicht ausreichen oder derzeit nicht ausreichen können, um das Problem nachhaltig zu lösen“, heißt es im Antrag weiter.
Die Zweckentfremdungssatzung sei daher eine rechtssichere und effektive Ergänzung zu den bestehenden Förderprogrammen. Sie solle konkret festlegen, wofür leerstehende Flächen genutzt werden dürfen. Verstöße könnten zudem mit Bußgeldern geahndet werden. Eine zusätzliche Frist von beispielsweise drei Jahren solle festlegen, dass leerstehende Flächen zu Wohnraum umgewandelt werden müssen, falls die festgelegten Vorgaben bis dahin nicht erfüllt worden sind.
Baudezernent Ralf Flormann entgegnete dem Antrag, dass zunächst ein Nachweis über eine bestehende Wohnungsnot in Holzminden erbracht werden müsse. Da die Einwohnerzahl der Stadt rückläufig sei, gestalte sich dies schwierig. Uwe Schünemann (CDU) äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Umsetzbarkeit einer solchen Satzung.
Peter Ruhwedel (Grüne) zweifelte darüber hinaus an, ob eine Zweckentfremdungssatzung überhaupt ausreichenden Druck auf die Eigentümer leerstehender Gewerbeflächen in der Innenstadt ausüben würde. Das Verhängen von Bußgeldern bei Verstößen könnte zudem für eine negative Stimmung sorgen. Heinrich Schaper (CDU) schloss sich dieser Einschätzung an.
Auf Anraten des Ausschussvorsitzenden Schünemann zog die SPD den Antrag schließlich zurück.