Holzminden (fw). Seit nun mehr als einen Monat ist der Stichtag, an dem die neue Datenschutzverordnung hätte bereits umgesetzt werden müssen, vergangen – doch erst jetzt berät der Rat der Stadt Holzminden darüber, wie und in welcher Form die Umstellung erfolgen soll. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 25. Mai 2018, doch scheint es für die Stadt Holzminden etwas irrelevant zu sein, denn hier ist man mit der Umstellung noch nicht wirklich beziehungsweise nur ansatzweise vertraut!
In der Ratssitzung vom 26. Juni 2018, wurde der Beschlussvorschlag, zur Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten, dem Rat vorgelegt und glühend diskutiert. Zu beschließen galt es, dass für die Umsetzung der EU Datenschutz-Grundverordnung sowie der datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes innerhalb der Stadtverwaltung Holzminden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren 65.000 Euro für einen externen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind. Davon werden in 2018 25.000 Euro benötigt und in den vier Nachfolgejahren jeweils 10.000 Euro im Haushalt aufgenommen. Die Deckung der Kosten in 2018 erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 11140.44130000 Ansatz 131.500 Euro bisher verfügt 76.681,93 Euro.
Begründet wird dieser Beschlussvorschlag damit, dass sich mit der Umsetzung zahlreiche Verantwortlichkeiten und Pflichten ergäben, die innerhalb der Stadt Holzminden vollzogen werden müssten. Erhebliche Zusatzaufgaben in den Bereichen Auftragsdatenverarbeitung, Verzeichnis von Verarbeitunngstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen und datenschutzgerechte Ausgestaltung der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit.
Laut Verwaltung sei bereits mit der Abarbeitung der ernstlichen Zusatzaufgabe begonnen worden. Dabei wäre deutlich geworden, dass durch die vielfältige Aufgabe einer Stadtverwaltung sehr umfangreiche Dokumentations- und Veränderungsprozesse abgewickelt werden müssten. Bisher wurde für diese zeitaufwändige Aufgabe nur 12 Prozent einer Vollzeitstelle in Anspruch genommen worden, daher soll ein externer Datenschutzbeauftragter eingestellt werden.
Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Ergänzung, die besagt, dass der Bürgermeister aufgefordert wird, Parallelmodelle zu prüfen, angenommen.
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