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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Hannover (red). Um die Platzkapazitäten im Straßen-ÖPNV (Bus, Stadt- und Straßenbahn) angesichts des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens zu erhöhen, will das Land die niedersächsischen Kommunen mit zusätzlich 30 Millionen Euro unterstützen.

Mit dem Geld aus einer neuen Corona-bedingten „Sonderfinanzhilfe“ im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz sollen die für den ÖPNV und die Schülerbeförderung zuständigen Landkreise und Städte mehr Fahrzeuge zu den Hauptverkehrszeiten einsetzen und zusätzliche Infektionsschutz-Maßnahmen umsetzen können. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Gesetzesänderung haben Regierungsfraktionen von SPD und CDU in den Landtag eingebracht.

„Mich haben zu diesem Thema schon viele Anfragen aus dem Landkreis aber auch aus ganz Niedersachsen erreicht und ich habe mich seit Monaten für eine Verbesserung der Situation eingesetzt. Als Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses freut es mich sehr, dass nun Bewegung in diese Thematik kommt und wir hoffentlich schnell Verbesserungen zum Wohle unserer Kinder sehen können“, so die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt.

Durch die Corona-Pandemie auch mit Blick auf ihr ÖPNV-Angebot und insbesondere die Schülerbeförderung stehen die Kommunen aktuell vor großen Herausforderungen. Volle Busse und Bahnen lassen sich vielerorts nicht vermeiden. Mit dem zusätzlich zur Verfügung gestellten Geld möchte das Land Niedersachen, den Kommunen die Chance geben, alle verfügbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um die Situation in Bussen und Bahnen gerade zu Stoßzeiten für Pendler und Schüler zu entzerren. Da vielerorts Busse und Fahrpersonal fehlen, wird das nicht immer möglich sein. Es wird daher teils auf kreative Lösungen der Verantwortlichen vor Ort, z.B. durch den Einsatz von Reisebussen oder auch Schulzeitstaffelungen gesetzt.

Der Änderungsentwurf sieht vor, den Zeitraum der Finanzierung rückwirkend vom Ende der Herbstferien am 26. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 laufen zu lassen. Denkbar sind Maßnahmen wie die Anmietung von Reisebussen oder der Kauf zusätzlicher Fahrzeuge, zusätzliche Fahrten, Taktverdichtungen im Fahrplan und besondere Infektionsschutzmaßnahmen, etwa verbesserte Lüftungsanlagen, aber auch Kontrollaktionen der Maskenpflicht im ÖPNV. Die Auszahlung soll im Nachgang durch die Landesnahverkehrsgesellschaft erfolgen, sodass nur die Kommunen Geld erhalten, die tatsächlich mehr Platzkapazitäten schaffen oder besondere Hygienemaßnahmen veranlassen.

Foto: Tippelt

 

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