Landkreis Holzminden (red). Das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird im Jahr 2021 fortgeführt. Nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann können ab dem 1. Februar 2021 Anträge an den Landessportbund gestellt werden. Antragsberechtigt sind auch die Sportorganisationen, die bereits im vergangenen Jahr Billigkeitsleistungen von weniger als 50. 000 € erhalten haben. „Vereine, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten, können ihre Unterdeckung bis zu 70 Prozent durch einen Zuschuss ausgleichen,“ so der CDU Politiker. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen sei dagegen nicht möglich. Von den insgesamt bereitgestellten 7,5 Mio. € stehen noch 4,1 Mio. € zur Verfügung. „Für nähere Informationen und Unterstützung stehe ich gern zur Verfügung,“ verspricht der heimische Abgeordnete. Eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! werde umgehend beantwortet. Nach Überwindung der Corona-Pandemie seien starke und leistungsfähige Sportvereine wichtiger denn. Persönliche Kontakte und das Sporttreiben in Gesellschaft würden schmerzhaft vermisst. „Deshalb müssen wir die Vereine in dieser schwierigen Situation besonders unterstützen", so Schünemann.