Kreis Holzminden (r). Mit dem Corona-Sonderprogramm „Sonderomnibusförderung 2021“ fördert das Niedersächsische Verkehrsministerium den Kauf von mindestens 190 Bussen im gesamten Bundesland. Davon werden acht Busse für insgesamt 2,21 Millionen Euro im Landkreis Holzminden angeschafft. Davon sind 2,15 Millionen Euro zuwendungsfähig, 860.000 Euro kommen vom Land Niedersachsen. Das sind 40 Prozent der zuwendungsfähigen Summe.
„Eine sinnvolle Investition in den ÖPNV vor Ort! Ich freue mich sehr, dass unser Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann mit diesem Geld hilft, neue, moderne und klimaschonende Busse bei uns im Landkreis anzuschaffen“, sagt die Bundestagsabgeordnete für Hameln-Pyrmont – Holzminden, Mareike Lotte Wulf (CDU).
Und der CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Schünemann freut sich ebenfalls: „Eine sehr gute Nachricht für uns im Landkreis Holzminden. Das Land investiert in modernste Busse der Schadstoffklasse EURO VI, die deutlich weniger CO2, Feinstaubpartikel und Stickoxid ausstoßen. Klasse!“
Bei den geförderten Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um Dieselbusse. Rund 90 Prozent ersetzen Altfahrzeuge, die übrigen zehn Prozent werden zusätzlich auf die Straße gebracht. Da von einem Durchschnittsalter der Busse von 15 Jahren auszugehen ist, werden somit etwa 200 Busse der Schadstoffklasse EURO III durch Busse der Schadstoffklasse EURO VI ersetzt. Dies bedeutet eine Verringerung von Feinstaubpartikeln und Stickoxid von durchschnittlich 72 Prozent. Mit Blick auf die CO2-Bilanz spart ein EURO-VI-Bus gegenüber einem EURO-III-Bus aufgrund des geringeren Verbrauchs und der saubereren Verbrennung bei einer durchschnittlichen Jahreslaufleistung von etwa 60.000 Kilometern rund 12 Tonnen CO2 ein. Bei 200 Bussen sind das also rund 2.400 Tonnen CO2 im Jahr.
Hintergrund: Das Programm ermöglicht die Beschaffung von Omnibussen eigenwirtschaftlich agierender Busunternehmen für den niedersächsischen ÖPNV. Im Gegensatz zur bisherigen Busförderung, die aus beihilferechtlichen Gründen nur eine Förderung von maximal 200.000 Euro binnen drei Jahren als De-Minimis-Förderung erlaubt, wurde der Förderrahmen bei der „Sonderomnibusförderung 2021“ deutlich erweitert. Denn das Programm stützt sich auf die „Bundesregelung Kleinbeihilfen“, die eine beihilferechtlich unbedenkliche Förderung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bis zu einer Höhe von derzeit 1,8 Millionen Euro je Unternehmen erlaubt und noch bis Jahresende 2021 gilt.