Holzminden (red). Wenn am Mittwoch vor den Dienstgebäuden aller Behörden die Flaggen wehen, machen sie auf einen Gedenktag im Verlauf des Jahres aufmerksam, der im Zusammenhang mit der verbrecherischen Naziherrschaft und deren Überwindung durch die Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg steht: Dieser Tag ist dem Gedenken an die Frauen und Männer der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus gewidmet.
Konkret bezieht sich die Wahl dieses Datums auf den 20. Juli 1944, als versucht wurde, den Diktator Hitler durch einen Bombenanschlag zu töten und so seinem mörderischen Unwesen Einhalt zu gebieten. Das Gedenken schließt aber über diesen einzelnen – misslungenen – Versuch hinaus alle Menschen, die Widerstand geleistet haben, ein.
Es soll uns, die wir heute in einer freiheitlichen Demokratie leben, vor Augen halten, dass es auf jeden einzelnen Menschen ankommt, wenn es darum geht, Werte gegen eine Diktatur zu verteidigen.
Vor dem Hintergrund europäischer Grundwerte wie Menschenwürde, Freiheit und Demokratie wird damit ausdrücklich betont, dass es in einer Diktatur legitim sein kann, sich staatlichen Ge- und Verboten zu widersetzen, ja sogar den Tod eines verbrecherischen Diktators anzustreben.
Zugleich soll damit der von vielen Deutschen ab 1945 verbreiteten Aussage, man habe ja „sowieso nichts“ gegen die Naziherrschaft tun können, die Legitimation genommen werden. Man konnte zumindest etwas versuchen, auch wenn es mit persönlichen Risiken verbunden war. Wer am 20. Juli die Flaggen wehen sieht, wird damit auch aufgefordert, darüber nachzudenken, wie die eigene Entscheidung in einer solchen Situation wohl ausfallen würde!