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Montag, 25. November 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Während die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes zwischen Weihnachten und dem 30. Dezember weiter Onlinetermine vergeben und bearbeiten wird, bleibt es zum Jahreswechsel am Montag, den 2. Januar 2023 und Dienstag, den 3. Januar 2023 geschlossen. Grund dafür ist, dass auf ein neues Fachverfahren umgestellt wird. Im Zuge der Umstellung könnten sich insbesondere in der ersten Januarwoche noch Verzögerungen beim Zulassungsvorgang ergeben und somit eventuell längere Wartezeiten entstehen.

Mit der Softwareumstellung werden künftig Zulassungen aus dem Landkreis Holzminden wieder nur noch im Holzmindener Straßenverkehrsamt möglich sein. Die erweiterte Dienstleistung, bei der es für Bewohner*innen beider Landkreise möglich war, auch im Nachbarlandkreis Zulassungen vornehmen zu lassen, erlischt dann.

Zum Jahreswechsel wird im Straßenverkehrsamt überdies komplett auf die Onlineterminvergabe umgestellt. Schon im abgelaufenen Jahr galt diese Anmeldepflicht, aus Kulanz hatte das Straßenverkehrsamt bisher jedoch auch noch Laufkundschaft zwischendurch angenommen. „Unsere Kunden haben sich größtenteils an die digitale Voranmeldung gewöhnt, das klappt ganz prima“, erklärt Dezernentin Stefanie Ahlborn dazu. Das Amt habe für eine reibungslose Kundenbearbeitung mittlerweile eine höhere Anzahl an Terminslots geöffnet, so dass sich die Wartezeiten deutlich verringert hätten.    

Die ausschließliche Bearbeitung nach Terminen betrifft nicht nur den Bereich der Kfz-Zulassung, sondern auch das Fahrerlaubniswesen, Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie den Güterkraftverkehr. Alle Termine sind über die Homepage des Landkreises Holzminden buchbar. Für eine Bearbeitung des jeweiligen Anliegens ist das Vorliegen der vollständigen Unterlagen notwendig.

In besonderen Notfällen könne sich auch telefonisch an eine der Ansprechpartner*innen des Straßenverkehrsamts gewandt werden, um ggf. einen außerordentlichen Termin zu vereinbaren, so Ahlborn. In einem solchen Fall sei aber die besondere Notlage zu schildern und geeignete Nachweise dafür zu erbringen.

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