Holzminden (red). Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom umzusetzen. Aufgrund der Vorgabe, die Einsparung und den Abschlag für alle Kund*innen individuell zu berechnen, sind komplexe Anpassungen der Abrechnungsprozesse und IT-Systeme notwendig. Die technische Umsetzung ist in der Kürze der Zeit nicht rechtssicher bis zum 01. März realisierbar. Deswegen kann das Informationsschreiben momentan noch nicht versendet werden.
Der Gesetzgeber sieht vor, die Märzabschläge auszusetzen. Somit können unsere Kund*innen trotz Verzögerung für die Monate Januar und Februar bereits entlastet werden. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir Ihren März-Abschlag nicht ab. Für den Fall, dass Sie Ihre Abschläge selbst überweisen und Ihre März-Überweisung bereits durchgeführt haben, wird die Überzahlung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Sollten Sie Ihre Überweisung noch nicht getätigt haben, setzen Sie diese einfach aus. Sie geraten dadurch nicht in Zahlungsverzug.
Wir möchten unsere Kund*innen, bezüglich der Informationsschreiben um etwas Geduld bitten. Ihre konkrete Entlastung durch die Energiepreisbremse, sowie Ihren neuen reduzierten Abschlagsplan ab April, werden Sie im Zuge dieses Informationsschreibens erhalten. In jedem Fall können Sie aber sicher sein, dass Sie Ihre vom Bund vorgesehenen Entlastungen in voller Höhe erhalten.
Da das Thema „Energiepreisbremsen“ unsere gesamte Kundschaft betrifft und die Thematik sowohl ein hohes Maß an Komplexität als auch kurzfristige Änderungsanforderungen aufweist, möchten wir Sie um Verständnis für lange Wartezeiten in unserer Telefonhotline, sowie des Schriftverkehrs bitten. Alle unsere Mitarbeiter arbeiten an Ihrer Belastungsgrenze und zeigen sich engagiert alle Anliegen zu bearbeiten.
Aktuelle Informationen zu dem Thema stellen wir Ihnen außerdem auf unserer Homepage, als auch auf unseren Sozialen Medien zur Verfügung.