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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Die Kulturstiftung des Landkreises Holzminden hat 2019 ihren Förderhorizont ausgeweitet. Seither sollen Kulturträger auch über einen längeren Zeitraum gefördert werden, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Neben der weiterhin laufenden Einzelprojektförderung können auch jene kulturellen Institutionen über einen längeren Zeitraum gefördert werden, die mit den Fördermitteln nachweislich einen kulturellen Mehrwert schaffen. Die Entscheidungen zur neuen Förderperiode sollen schon Anfang Februar 2024 getroffen werden. Deshalb sind die Anträge für die institutionelle Förderung bis zum 31.12.2023 zu stellen.

Jeweils über drei Jahre soll die Strukturförderung für Vereine und Kulturprojekte laufen, so lautet der Beschluss des Kuratoriums. Bedingt durch die Corona-Pandemie endet die erste Periode nicht wie geplant Ende Dezember 2022, sondern verschiebt sich bis ins Jahr 2026. Allerdings sind in der Phase auch Mittel nicht verbraucht worden. Wichtig dabei ist, dass die neue Art der Förderung nicht zulasten der bisherigen Projektunterstützung geht. Wer allerdings als Kulturträger in den Genuss einer Strukturförderung kommt, bleibt bei der Einzelprojektförderung in jedem Fall außen vor.

Was aber sind genau die Voraussetzungen für eine solche Strukturförderung? Kuratorium und Geschäftsstelle setzen dafür ein paar wesentliche Bewertungskriterien an. Grundsätzlich sollte die geförderte kulturelle Institution natürlich aus dem Landkreis Holzminden kommen, gemeinnützig sein und deshalb auch keinen finanziellen Gewinn anstreben. Darüber hinaus sollte die Förderung nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets ausmachen und schließlich werden auch keine baulichen Maßnahmen oder die Anschaffungen von Materialien wie etwa Musikinstrumenten oder Vereinskleidung unterstützt.

Stattdessen soll mit einer solchen Förderung ein Mehr an Kulturangebot geschaffen werden. „Mehr bedeutet dabei aber nicht nur Quantität, sondern kann auch Qualität meinen“, präzisiert Marie-Luise Niegel, die als Landkreis-Bereichsleiterin Bildung und Kultur auch die Geschicke in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung mit steuert. Dabei sollen möglichst auch jene erreicht werden, die mit den bereits bestehenden Angeboten bisher noch nicht angesprochen wurden (z.B. Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene, Familien, Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, mit Migrationshintergrund oder mit Einschränkungen). Grundsätzlich soll die Attraktivität des kulturellen Angebotes nachhaltig gesteigert und die Vielfalt verschiedener kultureller Aktivitäten gesteigert werden.

Was einerseits vielleicht ein wenig anspruchsvoll wirken mag, birgt für die am Ende Geförderten jedoch auch einen immensen Vorteil. Für die entsprechenden Kulturträger kann diese Form der Förderung auch eine Erleichterung darstellen. Denn schließlich bedeute eine längerfristige Unterstützung Planungssicherheit und Arbeitsverringerung, weil nicht jedes Jahr neu erklärt werden müsse, was genau man innerhalb der Förderperiode gerade vorhabe.

Für den Antrag reichen ein formloses Schriftstück, in dem der Grund für die beantragte Förderung dargelegt wird und der vertretene Kulturträger genauer beschrieben ist sowie statistische Angaben zum Antragsteller. Ausführliche Erläuterungen der Förderkriterien ebenso wie alle weiteren Dokumente sind unter der Internetadresse des Landkreises Holzminden zu finden (https://www.landkreis-holzminden.de/unsere-partner/kulturstiftung unter dem Menüpunkt: Antragstellung Institutionelle Förderung). Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Kulturstiftung unter der Telefonnummer 0 55 31 - 707140 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

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