Holzminden (red). Am 9. Januar 2024 verhandelt die für Landesdisziplinarsachen zuständige 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover um 10:00 Uhr in Saal 4 über die Klage des Landkreises Holzminden gegen den ehemaligen Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises. Der Landkreis Holzminden hat beantragt, dem Beamten das Ruhegehalt abzuerkennen.
Der 1953 geborene Beamte stand seit 1989 im Dienst des Landkreises, zuletzt als Kreisamtsrat. Im Juni 2002 wurde ihm die Leitung des Straßenverkehrsamtes übertragen. Seit September 2015 befindet sich der Beamte im Ruhestand.
Der Landkreis wirft dem Beamten ein dienstrechtliches Fehlverhalten während seiner aktiven Dienstzeit und als Ruhestandsbeamter vor. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit entwerteten Kfz-Schildern, die von Kunden in der Zulassungsstelle zurückgelassen wurden. Die Schilder wurden über viele Jahre von Mitarbeitern der Zulassungsstelle an einen Schrotthändler verkauft oder durch den Beklagten auf dem Portal eBay veräußert. Mit den dabei erzielten Einnahmen wurden gemeinsame Veranstaltungen der Mitarbeiter der Zulassungsstelle wie Weihnachtsfeiern und Grünkohlessen finanziert. Der Landkreis Holzminden ist der Auffassung, der Beamte habe durch sein Verhalten schuldhaft seine Pflichten als Beamter verletzt, weil die entwerteten Schilder im Eigentum des Landkreises stünden und der Beamte nicht hätte darüber verfügen dürfen und es auch nicht hätte zulassen dürfen, dass seine Mitarbeiter die Kennzeichen verkaufen. Der Beamte habe nach Auffassung des Landkreises durch sein Verhalten unter anderem gegen die Pflicht zu einem uneigennützigen Verhalten, gegen dienstliche Weisungen und das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken verstoßen.
Der Beamte verteidigt sich unter anderem mit dem Hinweis, dass die Praxis, entwertete Kfz-Kennzeichen zu veräußern und davon Weihnachtsfeiern und ähnliche Festivitäten zu finanzieren, seit über 30 Jahren bestanden habe und auch die jeweiligen Vorgesetzten dies gebilligt hätten.